Auf Grund eines einstimmigen VDH Vorstandsbeschlusses über die Nichtzulassung von trächtigen und säugenden Hündinnen teile ich Ihnen folgendes mit:

Nicht zugelassen sind Hündinnen in der Zeitspanne ihres Belegens (Decktag) bis drei Monate nach dem Werfen. (Wurftag

Bitte unterrichten Sie die für ihren Verband zuständigen Stellen und Obleute, und veröffentlichen Sie diesen Beschluss. 

W. Schäpermeier