Für jeden Hund, der anlässlich einer Zuchtzulassung vorgestellt wird, muss zuvor ein DNA Profil erstellt und ggf.  DNA Untersuchungen auf rassespezifische Erbkrankheiten durchgeführt worden sein.

Da für die Firma LABOKLIN, die diese Untersuchungen erstellt, ausschließlich der KfT Ansprechpartner ist, wurden bislang die entsprechenden Befunde einmal zur Info per Mail und eine Woche später per Post an das Zuchtbuchamt geschickt. Diese schriftlichen Unterlagen sind dann ebenfalls per Post an den Hundebesitzer weitergeleitet worden. Nur in Ausnahmefällen hat das Zuchtbuchamt die Mail an den Hundebesitzer geschickt, wenn diese bei zu knapper Terminierung z. B. zur Vorlage bei einer ZZ benötigt wurden.

Inzwischen hat ein Gespräch mit den Verantwortlichen der Fa. LABOKLIN stattgefunden und es wurden dort einige Verbesserungen für die Übermittlung der Daten vereinbart, die sowohl LABOKLIN als auch dem KfT und damit natürlich auch den Hundebesitzern eine Kostenersparnis bringen. Dies wirkt sich insbesondere auf weitere DNA Untersuchungen aus, deren Kosten zukünftig ohne Berechnung einer Bearbeitungsgebühr dem Hundebesitzer  in Rechnung gestellt werden können. Eine Preiserhöhung bzgl. der Bearbeitungsgebühren für die DNA-Profil-Erstellung konnte so vermieden werden.

Ab dem 01.01.2018 wird der Ablauf folgendermaßen sein:

  • Sie laden sich das auf der Homepage des KfT unter  Service / Downloads / Untersuchungsaufträge hinterlegte Antragsformular für die Untersuchung herunter, füllen es soweit sie können mit Ihren und den Daten Ihres Hundes aus (WICHTIG! Ihre E-Mail Adresse soweit vorhanden angeben) und nehmen es zu Ihrem Tierarzt mit. Dieser füllt den Antrag komplett aus, kreuzt die gewünschten Untersuchungen an und versendet die Probe an LABOKLIN.
  • Sofern Sie ein Zertifikat möchten (ist auf dickerem Papier gedruckt und enthält ein Siegel der Firma LABOKLIN) müssen Sie dies angeben. Es wird gesondert berechnet ist aber für den Nachweis der Untersuchung NICHT erforderlich.
  • Bei LABOKLIN wird das Blut untersucht und in der Regel erhält der KfT das Ergebnis ca. 2 Wochen nach Probeneingang per Mail.
  • Diese Mail, die eine PDF-Datei mit dem Untersuchungsergebnis Ihres Hundes enthält, wird vom zuständigen Sachbearbeiter an Sie per Mail weitergeleitet, sofern Sie eine Mail Adresse angegeben haben. Sollte eine Zusendung per Post erforderlich sein, müssen die Portokosten in Rechnung gestellt werden. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie ein Zertifikat beantragt haben, das Ihnen per Post geschickt werden muss.
  • Die PDF-Datei kann ausgedruckt werden und dient z. B. zum Nachweis auf einer ZZL.
  • Vom  Zuchtbuchamt können die Daten sofort in der Datenbank Ihrem Hund zugeordnet werden ohne dass auf irgendwelche Dokumente in Papierform gewartet werden muss.

Obwohl dieser Ablauf die Zeit verkürzt bis Ihnen das Ergebnis vorliegt, bitte ich dringend darum, gewünschte Untersuchungen rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt zu terminieren und daran zu denken, dass auch für den Probenversand Zeit einkalkuliert werden muss. Außerdem bedenken Sie bitte, dass die Mitarbeiter des  Zuchtbuchamtes, auch abhängig von ihren Arbeitszeiten, nur bis Freitagmittag 12:00 Uhr eingehende Ergebnisse weiterleiten können.

Die aktualisierte Gebührenordnung wird in der Januar-Ausgabe des der Terrier veröffentlicht. Der Vorstand hat zugestimmt, rückwirkend auch die bislang nicht in Rechnung gestellten Untersuchungen in neu vereinbarter Höhe zu berechnen. 

Katharina Bottenberg, Klubzuchtwartin, November 2017

Durchführungsbestimmungen gültig ab 1. Januar 2010

1. Für die Erstellung eines DNA-Profils muss dem Hund eine Blutprobe von mindestens zwei ml EDTA Blut entnommen werden. Das vom KfT e.V. beauftragte Untersuchungsinstitut behält sich vor, nicht verwendbare Proben (z.B. durch Verunreinigungen) zu reklamieren.
Der in Anspruch genommene Tierarzt darf nicht Besitzer oder Eigentümer des Hundes sein, bei dem die Probe entnommen wird. Er hat sich vor der Blutprobenentnahme von der Identität des Hundes zu überzeugen. Dafür ist ihm die Original-Ahnentafel zum Abgleich der Chip-Nr. vorzulegen.

2. Es ist ausschließlich der entsprechende Untersuchungsantrag des KfT  zu nutzen.
Die Blutprobe ist zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und vom Tierarzt unterschriebenen Untersuchungsantrag an das darin vermerkte Labor zu senden. Um Verzögerungen in der Bearbeitung der Blutprobe zu vermeiden, sollte sie am Wochenanfang genommen und unverzüglich abgesandt werden.

3. Die Kosten der Probenentnahme, des Versandes der Probe sowie der Untersuchung im Labor hat der Auftraggeber zu tragen.
Die Berechnung der Leistungen des Labors erfolgt über den Klub für Terrier nach der gültigen Gebührenordnung.
Die Kosten der Einlagerung (10 Jahre) trägt der Klub für Terrier e. V.

4. Die Nachweise, dass die erforderlichen DNA-Profile erstellt wurden, sind bei der Zuchtzulassung für alle Terrier vorzulegen, die ab dem 01.01.2010 erstmalig bei einer Zuchtzulassung vorgestellt werden.

In Kraft gesetzt zum 1. Januar 2010 vom Vorstand des Klub für Terrier e.V.

FAQ – Häufig gestellte Fragen:
Erstellung eines DNA- Profils und Einlagerung der Probe

Für welche Hunde muss ein Nachweis bei der Zuchtzulassung vorgelegt werden?
Für alle Hunde die erstmalig bei einer Zuchtzulassung vorgestellt werden.

Wie lange vor einer Zuchtzulassung muss Blut von einem Tierarzt abgenommen werden?
Gehen Sie spätestens einen Monat vor der ZZ mit Ihrem Terrier zum Tierarzt, der nimmt dem Hund 2ml Blut ab und sendet dies zu der Fa. Laboklin.

Woher weiß der Tierarzt, wohin und wie er das Blut versenden soll?
Für Mitglieder mit Internetzugang ist dies am Einfachsten. Besuchen Sie die Homepage des Klubs: www-kft-online.de. Gehen Sie zu „Service“, dann weiter zu „Downloads“, weiter zu „Zucht“ und laden sich von dort das Formular „Antrag DNA-Profil und Einlagerung für 10 Jahre/Antrag“ herunter. Sie können dann bequem direkt an Ihrem Computer den oberen Teil mit den Angaben zu Ihrem Hund und Eigentümer/Besitzer ausfüllen und dann ausdrucken. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch von der Geschäftsstelle des KfT zusenden lassen.
Mit dem im oberen Teil ausgefüllten und unterschriebenen Teil gehen Sie zu Ihrem Tierarzt. Vergessen Sie nicht, Ihre Ahnentafel mitzunehmen!

Was erhalte ich als Nachweis?
Als Nachweis erhalten Sie ein Zertifikat mit dem DNA-Profil Ihres Terriers und eine Rechnung von der Geschäftsstelle über den Betrag von 35 € inkl. MwSt.

Was wird bei der Firma Laboklin aufbewahrt und gespeichert?
Bei der Fa. Laboklin werden die Blutproben zur Sicherheit in zwei Chargen in unterschiedlichen Gebäuden für mindestens 10 Jahre gelagert. Gespeichert werden nur die Daten des Hundes.

Kann Laboklin die Proben herausgeben und an wen?
Laboklin darf die Proben nur nach schriftlichem Auftrag des KfT herausgeben. Einzelheiten müssen noch festgelegt werden.

Können Terrierbesitzer auch Blut von bereits in der Zucht befindlichen Hunden einsenden und ein DNA-Profil erstellen lassen?
KfT-Mitglieder können jederzeit zu den gleichen Konditionen Blut bis 5ml von jedem ihrer Hunde einsenden. Für die Forschung sind Proben von Hunden mit genetischen Defekten  besonders wichtig.

Entstehen dem Terrierbesitzer darüber hinaus noch Kosten, z.B. für die 10 Jahre lange Aufbewahrung?
Der Hundebesitzer hat darüber hinaus lediglich die Kosten bei seinem Tierarzt für die Blutentnahme, Verpackung und den Versand zu tragen. Weitere Kosten entstehen dem Hundebesitzer nicht.

Können Hunde auch ohne Vorlage des Zertifikats, die erstmalig an einer Zuchtzulassung teilnehmen möchten, zur Zuchtzulassung gehen?
Die Sonderleiter von Zuchtzulassungen können Sie in diesem Fall nicht teilnehmen lassen.

Walter Berghäuser, Klubzuchtwart