Ein Deckrüdenbesitzer ist verpflichtet, sich vor dem Belegen der Hündin davon zu überzeugen, dass diese die gültigen Zuchtvoraussetzungen erfüllt. Dazu gehört:

  • hat die Hündin eine VDH/KfT anerkannte Original-Ahnentafel?
  • Importierte Hündinnen müssen in das KfT-Zuchtbuch eingetragen sein, d.h. eine KfT-Zuchtbuchnummer haben,
  • die Kontrolle der Täto- oder Chip-Nummer (Bei einer Chip-Nummer ggf. die Züchterin bitten, ein Lesegerät mitzubringen, oder sich vorher ein solches auszuleihen),
  • die Kontrolle des Zuchtalters der Hündin (15 Monate bis 8 Jahre),
  • ist eine evtl. Zuchtpause eingehalten worden (eingetragen auf der Rückseite der Ahnentafel),
  • der HD-Befund

AIREDALE TERRIER sind vor einer Zuchtverwendung auf Hüftgelenksdysplasie zu untersuchen. Die zur Zucht zulassenden Befunde für den Airedale Terrier sind

  • HD-Frei (A1 und A2)
  • HD-Grenzfall (B1 und B2)

Airedale Terrier, deren Röntgenbefund HD – Grenzfall (HD-B) lautet dürfen nur mit HD freien (HD-A) Hunden verpaart werden.

Details können in der Zuchtordnung des KfT eingesehen werden:
https://www.kft-online.de/_data/Aktuellste_ZO_01.12.2023.pdf (Seite 8, 9 und 24)

  • der ED-Befund

die Hündin (gilt natürlich auch für den Rüden) muss einen ED-Befund haben. Diese Bestimmung gilt für alle zugelassenen Hunde. Der Befund muss vor dem Zuchteinsatz vorliegen.
ED-frei bewertete Hunde dürfen ohne Einschränkungen verpaart werden, liegt ein ED Grenzfall oder ED-1 Befund vor, sind die in der Zuchtordnung vorgegebenen Einschränkungen zu beachten.

Airedale Terrier mit ED-2 oder ED-3 Befunden dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden.

Näheres regelt die Zuchtordnung nebst Anhänge unter:
(https://www.kft-online.de/_data/Aktuellste_ZO_01.12.2023.pdf , Seite 8 und 9, Stand: 01.11.23 )

AIREDALE TERRIER

b. sind rechtzeitig vor der Zuchtverwendung, frühestens jedoch nach der Vollendung des 12. Lebensmonats, auf ED zu untersuchen.

Die zur Zucht zulassenden Befunde sind

  • ED – frei
  • ED – Grenzfall (fast normal)
  • ED – I (1)

Im Übrigen gilt der Anhang dieser Zucht-Ordnung – Bekämpfung der Ellenbogengelenksdysplasie (ED) .

Das Gutachten ist anlässlich der Zuchtzulassung vorzulegen. Bei bereits zuchtzugelassenen Airedale Terriern, die noch keine ED Untersuchung haben, ist die Untersuchung nachzuholen.

  • der DOK-Befundbogen für Augenuntersuchungen

    AIREDALE TERRIER sind vor einer Zuchtverwendung auf erblichen Katarakt, PRA, Linsenluxation, Entropium, Ektropium, Glaukom, Retinadysplasie oder andere, die Lebensqualität einschränkende Augenkrankheiten zu untersuchen. Die Untersuchung hat bei einem qualifizierten Tierarzt, der Mitglied des Dortmunder Kreises sein muss, stattzufinden. Soll eine weitere Zuchtverwendung nach Vollendung des 4. Lebensjahres erfolgen, ist diese Untersuchung zu wiederholen. Gleiches gilt bei einer Zuchtverwendung nach Vollendung des 6. Lebensjahres.

    Es wird empfohlen auch nicht mehr in der Zucht befindliche Hunde in oben beschriebenen Intervallen zu untersuchen, da Airedale Terrier erst in fortgeschrittenem Alter an PRA erkranken.

    Detail zum Thema PRA gibt es auf dieser Homepage unter Gesundheit/PRA oder in der Zuchtordnung des KfT:
    http://www.kft-online.de/_rubric/index.php?rubric=Downloads+Zucht
  • der Beurteilungsbogen einer bestandenen Zuchtzulassungsprüfung (ZZL),
  • der Zwingerschutz muß bereits gewährt sein (Zwingerschutzkarte muß vorliegen),
  • ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt:
    ist die Hündin zur Zucht gemietet, muss ein von dem/r Klubzuchtwart/in genehmigter Zuchtmietvertrag vorgelegt werden,
    bei einer evtl. Überschreitung des Höchstalters von 8 Jahren muss ebenfalls eine Genehmigung vorliegen.

Der Deckrüdenbesitzer hat nach dem Deckakt ein Deckbescheinigungsformular des KfT sorgfältig und lückenlos auszufüllen und zu unterschreiben. Der Deckschein steht auf der Homepage des KfTs zum Download bereit
( http://www.kft-online.de/_rubric/index.php?rubric=Downloads+Zucht ).
Das Formular kann auch per Post für 5 Euro bei der Hauptgeschäftsstelle des KfT, Schöne Aussicht 9, 65451 Kelsterbach, Telefon 06107/7579-0, angefordert werden.
Die Deckbescheinigung ist dem Hündinnenbesitzer nach dem Deckakt zusammen mit einer Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite – auf der Rückseite ist ggf. die ZZP eingetragen -) des Rüden auszuhändigen.
Der Hündinnenbesitzer reicht den Deckschein beim Klub für Terrier ein.

Bei einem Leerbleiben schickt der Hündinnenbesitzer den Deckschein zum Wurftermin mit dem Vermerk „Leergeblieben“ an den KfT. Bei einem Wiederholungsdeckakt ist ein neuer Deckschein zu benutzen.
(Zuchtordnung § 6, Abs. 4: 4. Das Leerbleiben einer Hündin ist dem Zuchtbuchamt durch Übersendung des entsprechend gekennzeichneten Original-Deckscheins mitzuteilen.)

Bei Importhunden (Rüde oder Hündin) ist neben der KfT-Zuchtbuchnummer auch die Zuchtbuchnummer des Ursprungslandes anzugeben.

Bei Fragen und für weitere Informationen steht Ihnen gerne Frau Silvia Neske, Tel. 02528 90 10 86 zur Verfügung