Zuchtzulassungsordnung des KfT e.V. von 1894 (ZZO)

§ 1 Zweck der Zuchtzulassung (ZZ)

Zweck der ZZ ist es, nur dem Standard entsprechende, gesunde, stresstolerante und sozial verträgliche Terrier zur Zuchtverwendung im Klub für Terrier zuzulassen. Die Zulassung zur Zucht kann nur auf einer Zuchtzulassungsveranstaltung (ZZL) erworben werden.

§ 2 Zuchtzulassungsveranstaltung (ZZL)

2.1 Eine ZZL kann sowohl vom KfT, als auch von einer seiner Ortsgruppen veranstaltet werden. Terminschutz ist so rechtzeitig beim Obmann für das Ausstellungs- und Prüfungswe-sen zu beantragen, dass eine Veröffentlichung in „Der Terrier“ erfolgen kann. Der Ausrichter hat im Terminschutzantrag einen verantwortlichen Veranstaltungsleiter und einen von der Ortsgruppe eingeladenen Zuchtrichter, der zugesagt hat, zu benennen.

2.2 Hat ein Veranstalter eine ZZL nicht ordnungsgemäß nach den Vorgaben dieser ZZO ab-gewickelt, erhält er eine Abmahnung durch den Obmann für das Ausstellungs- und Prüfungswesen. Gegen diese Abmahnung ist der Einspruch an den Vorstand möglich. Liegen bereits zwei Abmahnungen innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Veranstaltungsdatum der dritten, nicht ordnungsgemäß abgewickelten ZZL vor, spricht der Vorstand ein Verbot der Durchführung weiterer Zuchtzulassungsveranstaltungen aus, wobei eine Sperrfrist von ein bis drei Jahren möglich ist. Gegen diese Entscheidung des Vorstandes kann der Ehrenrat innerhalb eines Monats angerufen werden.

§ 3 Zuchtzulassungsrichter (ZZR)

3.1 Zuchtzulassungen dürfen nur von Zuchtrichtern (ZR) ausgesprochen werden, die auf der VDH-Zuchtrichterliste eingetragen sind. Bei Zuchtzulassungsveranstaltungen für die Rassen des KfT dürfen nur speziell geschulte ZR zum Einsatz kommen, die vom Vorstand auf Vorschlag des Zuchtrichterausschusses benannt werden. Über die Standardkenntnisse hinaus müssen die ZZR Kenntnisse im Bereich der Überprüfung des Sozialverhaltens von Hunden besitzen.

3.2 Den Zuchtrichtereinsatz nimmt der Zuchtrichterobmann (ZRO) vor. Der Veranstalter hat ein Vorschlagsrecht.

§ 4 Durchführung der ZZL

4.1 Eine ZZL kann allein oder in Verbindung mit einer KfT Spezialausstellung stattfinden. Findet sie am selben Tag oder am selben Ort einer KfT Spezialausstellung statt, so müssen die Gegebenheiten gewährleisten, dass die beiden Veranstaltungen unabhängig voneinander ohne jegliche gegenseitige Beeinträchtigung durchgeführt werden können. Es muss gesichert sein, dass insbesondere die Verhaltensüberprüfung der Hunde ungestört unter den geforderten Bedingungen stattfinden kann. Hierbei dürfen Veranstaltungsleiter oder Zuchtschauleiter nicht identisch sein; der benannte ZZR darf nicht am selben Tag als Zuchtrichter auf der Spezialzuchtschau amtieren.

4.2 Die ZZL, insbesondere die Verhaltensüberprüfung, soll im Freien stattfinden, wobei ein genügend großer Platz vorhanden sein muss. Die Beurteilung des standardgemäßen Aussehens kann in einem geschlossenen Raum stattfinden.

4.3 Die Höchstzahl der für einen ZZR pro Tag zugelassenen Terrier beträgt 30 Hunde. Bei einer höheren Meldezahl ist die Hinzuziehung eines weiteren ZZR oder die Hinzunahme eines zweiten Veranstaltungstages vorgeschrieben.

4.4 Die Anmeldung zur ZZL hat schriftlich bis spätestens 14 Tage vor dem ZZL-Termin beim Veranstaltungsleiter zu erfolgen, bei dem auch die Meldeunterlagen anzufordern sind. Findet die Veranstaltung nicht statt, sind alle Beteiligten (der ZZR, der Obmann für das Ausstellungs- und Prüfungswesen und alle Teilnehmer) spätestens 4 Tage vor dem geplanten Termin vom Veranstaltungsleiter zu verständigen. Gleiches gilt für den Anmeldenden bei Nichtannahme seiner Meldung.

§ 5 Voraussetzungen für die Teilnahme

5.1 Zur ZZL zugelassen sind nur Terrier, die in das Zuchtbuch oder das Register des KfT eingetragen und nicht mit einem Zuchtverbot belegt sind. Jeder Terrier muss anhand seiner Tätowiernummer oder seines Transpondercodes (Mikrochip) eindeutig identifizierbar sein. die nicht krankheitsverdächtig oder krank sind. die das Mindestalter für die Vorstellung zur ZZL erreicht haben. Das Mindestalter hat ein Hund nach Vollendung des 9. Lebensmonates erreicht, sofern die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen nicht ein höheres Mindestalter voraussetzen. für die das Zertifikat mit dem DNA Profil als Nachweis für die Einlagerung der Blutprobe erstellt wurde. für welche die notwendigen Gesundheitsbescheinigungen für die jeweilige Rasse vorliegen (auf die Zucht-Ordnung des KfT wird verwiesen). für die zwei Zuchtschaubewertungen von mindestens „Sehr Gut“ von KfT geschützten Ausstellungen vorliegen. Importierte Terrier, die in ihrem Ursprungsland legal kupiert wurden und daher nicht auf Zuchtschauen wie vor vorgeführt werden dürfen, können zur Erlangung dieser Formwertbeurteilungen auf Antrag beim Klubzuchtwart auf Zuchtzulassungsveranstaltungen vorgestellt werden. Fehlt eine der notwendigen Voraussetzungen, ist der Hund von der Beurteilung ausgeschlossen. Dies ist auf dem ZZ-Formular zu vermerken.

5.2 – Am Tage der ZZL sind folgende Unterlagen unbedingt vorzulegen: die Original-Ahnentafel oder Registerbescheinigung zwei Formwertbeurteilungen gem. § 5 Ziffer 5.1, 5. Spiegelstrich das Zertifikat mit dem DNA Profil als Nachweis für die Einlagerung der Blutprobe für Hunde die aufgrund eines Phänotypgutachtens in das Register des Zuchtbuchs übernommen wurden, die Genehmigung des Zuchtausschusses für die jeweilige Rasse die notwendigen Gesundheitsbescheinigungen für die jeweilige Rasse wie in der Zuchtordnung des KfT festgelegt bei jeder Wiedervorstellung das ZZ-Protokoll der ersten ZZ für eine Ankörung die notwendigen Formwertbeurteilungen (siehe § 7 Ziffer 7.3) bei der erstmaligen Vorstellung eines Terriers das Zertifikat des DNA-Profils Fehlen Unterlagen, ist der Hund von der Beurteilung ausgeschlossen. Gesundheitsbescheinigungen für den Airedale Terrier: DNA ED HD PRA (DOK-Befundbogen) Bestimmungen siehe Anhang KfT-Zuchtordnung unter: http://www.kft-online.de/_data/1609KfT-Zucht-Ordnung_nachMV2016-1.pdf

§ 6 Pflichten des Veranstaltungsleiters

6.1 vor der ZZL:

Prüfung, ob der zugewiesene ZZR die gemeldeten Rassen zur Zucht zulassen darf; ggf. Ablehnung der Meldung Information des ZZR über den Beginn der Veranstaltung, den Veranstaltungsort inkl. einer Anfahrtsbeschreibung und die Anzahl der gemeldeten Hunde pro Rasse mindestens 4 Tage vor der ZZLErstellung der Teilnehmerliste gem. Formblatt Bereitstellung erforderlicher Geräte in Absprache mit dem ZZR (z.B. Lesegerät für Transponder, Waage, Körmaß) Einteilung geschulter Helfer für den Einsatz auf der ZZL Rechtzeitige Information aller Beteiligten bei Absage der Veranstaltung (siehe § 4 Ziffer 4.4) Schaffung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Verhaltensüberprüfung

6.2 am Tage der ZZL:

Prüfung der Voraussetzungen gem. § 5 Übergabe der geprüften Unterlagen der einzelnen Hunde an den ZZR Aushändigung der geprüften Unterlagen an die Teilnehmer Überwachung des gesamten Ablaufs der ZZL

6.3 nach der ZZL:

Einsendung aller Unterlagen an die jeweils zuständigen Stellen laut Verteiler auf dem ZZ-Formular binnen 2 Wochen.

§ 7 Ablauf der Beurteilung

Über die Beurteilung ist für jeden vorgestellten Terrier auf dem vom KfT herausgegebenen Formblatt ein Protokoll zu führen. Läufige Hündinnen sind vor Beginn der ZZL dem Veranstaltungsleiter zu melden. Dieser regelt den Zeitpunkt der Teilnahme.

7.1 Aufgaben des ZZR:

Überprüfung der Identität des vorgestellten Hundes Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Erfüllung der Vorgaben Eintragung aller erforderlichen Angaben im vorgegebenen Formular gem. § 5.2 und in der Ahnentafel Überprüfung der im Standard der jeweiligen Rasse vorgegebenen Merkmale Messen der Widerristhöhe Ermittlung des Körpergewichts bei den Rassen, bei denen das zulässige Mindestgewicht von 2 kg unterschritten werden könnte Von besonderer Bedeutung ist die Beurteilung des stresstoleranten und sozial verträglichen Verhaltens der Hunde. Es ist zu überprüfen das Verhalten während der Erscheinungsbildbeurteilung Verhalten in einer Menschengruppe Verhalten mit Artgenossen Verhalten bei akustischen Einflüssen Verhalten bei auffälligen optischen Reizen Temperament unter Berücksichtigung der rassespezifischen Besonderheiten.
Hierzu werden Ausführungsbestimmungen erlassen, die mit Inkrafttreten verbindlich sind. Das Ergebnis der Beurteilung ist (ggf. mit Begründung) auf dem ZZ-Protokoll zu vermerken; das ZZ-Protokoll muss vom Veranstaltungsleiter und vom ZZR unterschrieben werden. Das Original des Protokolls ist dem Eigentümer auszuhändigen. Das Ergebnis der Beurteilung (ggf. mit Fristnennung) und die Nummer des ZZ-Protokolls sind außerdem auf der Rückseite der Original-Ahnentafel/Registerbescheinigung einzutragen und vom ZZR zu unterschreiben.

7.2 Aufgaben des Vorführenden:

Vorführen des Hundes an loser Leine ohne wesentliche Hilfe bei der Gangwerksbeurteilung und im Stand (kein Halten an Kopf und Rute, Führen im Trab an loser Leine) Vorstellung des Hundes in der vom Standard geforderten Haarkondition und in ordnungsgemäßem Pflegezustand (Unterlassung jeglichen Kreidens, Sprayens oder Puderns)

7.3 Das Ergebnis einer Beurteilung durch den ZZR kann lauten:

a) Zugelassen …
Hat der Hund den 15. Lebensmonat noch nicht überschritten, gilt die ZZ für ein Jahr. Hat der Hund den 15. Lebensmonat überschritten, gilt die ZZ bis zum Errei-chen der Zuchtaltersgrenze gem. Zuchtordnung des KfT.

… und angekört
Hat der Hund den 20. Lebensmonat überschritten und werden drei Formwertbeurteilungen „Vorzüglich“ von VDH geschützten Ausstellungen vorgelegt, kann der Hund zusätzlich angekört werden. Hierzu ist bei Russischen Schwarzen Terriern ein HD-Ergebnis A1 bis B2 erforderlich. Für Airedale Terrier gelten besondere Körvoraussetzungen (siehe Körordnung für Airedale Terrier). Eine Ankörung liegt auch bei Erfüllung aller formellen Voraussetzungen allein im Ermessen des Zuchtrichters.

b) Zurückgestellt
unter Angabe einer Zurückstellungsfrist (die Gründe sind im Formblatt festzuhalten) Zurückstellungen können erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass sich ein festgestellter Fehler innerhalb der Zurückstellungsfrist verliert, oder wenn eine Manipulation vermutet wird. Ein Hund, der zurückgestellt wurde, kann aus demselben Grund kein zweites Mal zurückgestellt werden; er erhält in diesem Fall keine Zuchtzulassung.

c) Nicht zugelassen (die Gründe sind im Formblatt festzuhalten) Ein Hund, der nicht zur Zucht zugelassen wurde, kann nur einmal wieder vorgestellt werden. Eine Wartefrist besteht nicht.

§ 8 Auschlussgründe

Folgende Mängel schließen auf jeden Fall eine ZZ aus: V

  • erhaltensstörungen
  • Rasse untypisches Erscheinungsbild
  • angeborene Mißbildungen, ausgenommen Knickruten in besonderen Fällen (siehe Erläuterungen)
  • stark fehlerhafte Haarstruktur
  • Fehlfarbe
  • starker Pigmentverlust
  • ererbte Defekte
  • Gebissstellungsanomalien
  • offene Fontanelle/Apfelkopf
  • Körpergewicht unter 2 kg
  • Hodenfehler
  • nicht zulässige Gesundheitsuntersuchungsbefunde
    • erhebliche Anzahl fehlender Zähne

Erläuterung für die Bewertung fehlender Zähne:

Bei folgenden Rassen sind 2 fehlende Prämolare erlaubt (sofern die Standards nichts anderes vorschreiben):

Airedale, Bedlington, Brasilianischer, Cesky, Dandie Dinmont, Irish Glen of Imaal, Irish Soft Coated Wheaten, Irish, Jack Russell, Kerry Blue, Lakeland, Manchester, Parson Russell, Scottish, Russischer Schwarzer, Sealyham, Skye, Welsh Terrier

Bei folgenden Rassen sind 4 fehlende Prämolare erlaubt (sofern die Standards nichts anderes vorschreiben):

Australian, Australian Silky, Border, Boston, Cairn, Japanischer, Norfolk, Norwich, West Highland White, Yorkshire Terrier

Bei English Toy Terriern ist der Verlust von 6 Prämolaren erlaubt.
Fehlen 3 bzw. 5 Prämolare, so kann der Hund noch zur Zucht zugelassen werden, sofern keine sonstigen gravierenden Fehler vorhanden sind bzw. wenn er solche Vorzüge aufweist, die eine Zuchtverwendung vertretbar erscheinen lassen und es sich bei den fehlenden Prämolaren nicht ausschließlich um die P3 und/oder P4 handelt.

Fehlen 4 bzw. 6 Prämolare, kann der Hund nicht zur Zucht zugelassen werden. Fehlen 2 oder mehr Schneidezähne oder ein Caninus, kann der Hund ebenfalls nicht zur Zucht zugelassen werden. Persistierende Milchzähne sind wie nicht vorhandene bleibende Zähne zu beurteilen. In diesem Fall ist eine Zurückstellung möglich.

Erläuterungen zu besonderen Fällen von Knickruten:

Befindet sich die Wirbelmissbildung, die jedoch einen weitgehend geraden Verlauf auf-weisen muss, im letzten Drittel der Rute, kann der Hund aufgrund gutachterlicher Stel-lungnahme nach Vorlage von Röntgenbildern in zwei Ebenen zur Zucht zugelassen wer-den.

Erworbene Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis dem Zuchtbuchamt nachgewiesen werden. Nach Einholung eines neutralen Sachverständigengutachtens erfolgt die Eintragung auf der Ahnentafel. Die Kosten trägt der Eigentümer des Hundes. Erst danach darf der Hund auf einer ZZ vorgestellt werden.

§ 9 Zuchtzulassungskommission (ZZK)

9.1 Die Zuchtzulassungskommission besteht aus dem Klubzuchtwart, dem Zuchtrichterobmann und einem Vertreter der Zuchtrichter, der von der Vereinigung der Zuchtrichter gewählt wird sowie im Verhinderungsfall deren jeweiligen Vertretern.

9.2 Die ZZK entscheidet in allen Zweifelsfällen sowie über die Anwendung und Auslegung der ZZO.

9.3 Werden Tatsachen bekannt, die aus kynologischen Gründen die Zuchtverwendung eines Hundes einschränken oder verbieten, kann die ZZK eine bestehende ZZ für ungültig erklären, Auflagen oder Einschränkungen festlegen oder eine erneute Vorführung des Hundes verlangen. Bis zur endgültigen Klärung kann die ZZK eine ZZ vorläufig einmal aussetzen, längstens jedoch 6 Monate. Eine Beschwerde gegen eine vorläufige Aussetzung einer ZZ ist nicht möglich.

§ 10 Einsprüche

10.1 Gegen die endgültige Versagung der ZZ kann der Eigentümer des Hundes bei der ZZK Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch stattgegeben, benennt die ZZK drei ZZR, denen der Hund zur Prüfung des Einspruchs vorgestellt werden soll. Diese ZZR dürfen den Hund bisher nicht beurteilt haben. Die dann getroffene Mehrheitsentscheidung ist endgültig.

10.2 Einsprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Entscheidung bei der Zuchtzulassungskommission einzureichen. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Einspruch bei der Geschäftsstelle des KfT eingeht. Über den Einspruch kann nur entschieden werden, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe der dreifachen Meldegebühr für Zuchtzulassungen auf eines der Konten des KfT eingegangen ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

Jeder Eigentümer haftet für die durch seinen Hund verursachten Schäden. 

Eingetragen in das Vereinsregister am 02.03.2015

Ausführungsbestimmungen zur Verhaltensüberprüfung im Rahmen der Zuchtzulassung

Anforderung an Räumlichkeiten

  • Größe ca. 25 m² geschlossener , beheizbarer Raum – hier erfolgt bei schlechter Witterung die Überprüfung des äußeren Erscheinungbildes im Stand
  • Freigelände, möglichst eingezäunt – hier erfolgt die Beurteilung in der Bewegung und die speziellen Übungen zur Verhaltensüberprüfung

Ablauf der Prüfung

Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass während der gesamten überprüfung für alle Hunde vergleichbare Bestimmungen herrschen.

1. Verhalten während der Prüfung des äußeren Erscheinungsbildes

  • Identitätsprüfung
  • Gebisskontrolle
  • Größenkontrolle / ggf. Gewichtskontrolle
  • Überprüfung des äußeren Erscheinungsbildes im Stand und in der Bewegung
  • Fragebogen über Lebensverhältnisse

2. Verhalten in einer Menschengruppe

  • Gruppe mit mehreren Personen
  • Laufen des Hundes mit durchhängender Leine durch die sich durcheinander bewegende Gruppe
  • Begrüßung des Hundeführers durch eine dem Hund fremde Person aus dieser Gruppe
  • Bei der Begrüßung gehen die restlichen Gruppenmitglieder sternförmig auf den Hund zu

3. Verhalten gegenüber Artgenossen

  • Muss während der gesamten Prüfung beobachtet werden
  • Es muss sichergestellt sein, dass zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung mehrere Hunde verschiedener Größe und verschiedenen Geschlechts anwesend sind

4. Verhalten bei akustischen Einflüssen

  • Alle Rassen Metallisches Geräusch z.B. verursacht durch klappernde Dosen (entällt: 5 Getränkedosen an Schnur mit kleinen Steinen gefüllt, damit ein Klappern entstehen – im Abstand von 2m von vorne am Hund vorbei ziehen)
  • Zusatz für Airedale Terrier: Schussgleichgültigkeit – zum Schluss der gesamten Veranstaltung prüfen; Es werden von vorne 2 Schüsse, 6mm, im Zeitabstand von 5 Sekunden in einem Abstand von ca. 15 Schritte abgegeben.Falls der Einsatz einer Pistole nach den Vorgaben des Bundeswaffengesetzes nicht möglich ist, kann ausnahmsweise das Geräsch eines Schusses durch Zusammenschlagen zweier Holzbretter (Holzklatsche) simuliert werden. Diese Holzklatsche besteht aus zwei Holzbrettern mit den Maßen Breite 10-12 cm, Länge 40-45 cm, Dicke 1,5-2,0 cm, die durch ein schanier miteinander verbunden sind. (Anmerkung zu dieser Bestimmung siehe Kurzbericht Züchterversammlung 2005)

5. Verhalten bei optischen Reizen

  • z.B durch Öffnen eines Regenschirms nach oben(entfällt: im Abstand von 2m)
  • und durch Nähern einer Person mit dunklem auffälliger Bekleidung (entfällt: Regencape und dunklem Hut nähert sich dem Hund und geht im Abstand von 1m am Hund vorbei: im Näherkommen breitet er bei einem Abstand von ca. 4m die Arme einmal schnell aus.)

6. Temperament

  • Muss während der gesamten Prüfung beobachtet werden (entfällt: Spielverhalten, Besitzer spielt mit Hund und eigenem Spielzeug)

Während der Überprüfung in den Bereichen 1. bis 6. wird der Hund an lockerer Leine geführt. der Richter ist dazu berechtigt, in Zweifelsfällen einzelne Teile der Verhaltensüberprüfung jederzeit wiederholen zu lassen.