Immer mehr mittelgroße und große Hunde erkranken anEllbogendysplasie (ED) – eine Erkrankung der Gelenke, die sich in Lahmheit und Bewegungsunlust zeigt und  im weiteren Verlauf durch Arthrosen sehr schmerzhaft für den Hund ist. Zunehmend mehr Zuchtverbände – auch in anderen Ländern beim Airedale – verlangen neben der Röntgenuntersuchung auf Hüftgelenksdysplasie (HD) auch Röntgenaufnahmen der Ellenbogengelenke.

Ab 1.7.11 ist es auch für unserer Airedale Terrier Ellenbogen, zunächst für vier Jahre, eine Pflichtuntersuchung nötig. Das Untersuchungsergebnis muss zur Zuchtzulassungsprüfung vorgelegt werden bzw., bei bereits in der Zucht befindlichen Hunden, vor einem erneuten Deckakt vorliegen.

Wir wünschen uns im Rahmen der Gesunderhaltung unserer wunderbaren Rasse mehr Daten über mögliche ED beim Airedale. Deshalb wäre es von großem Vorteil, wenn wir auch Airedales in Privatbesitz auf ED röntgen lassen würden. Wir sollten unbedingt vermeiden, dass ED zu einem Problem in unserer Rasse wird und die tiermedizinischen neuen Erkenntnisse nutzen! Nur bei Kenntnis der Situation kann züchterisch gezielt und verantwortungsvoll gehandelt werden.

Vorhandene Daten werden zukünftig im dogbase mit veröffentlicht, so dass jeder Interessierte Einsicht hat.

Die Röntgenaufnahmen müssten, ebenso wie die HD Aufnahmen, zur Hauptgeschäftsstelle des KfT nach Kelsterbach geschickt werden. Die Untersuchungsbögen sind in der Hauptgeschäftsstelle anzufordern ( www.kft-online.de ). Von dort werden sie zu Prof. Tellhem – Uni Gießen – geschickt und dann von ihm ausgewertet. Das ED Röntgen sollte sinnvollerweise gemeinsam mit der HD Aufnahme erfolgen, ist jedoch auch problemlos später nachzuholen, da der Hund nicht obligatorisch in Narkose geröntgt werden muss! Es müssen drei Aufnahmen angefertigt werden, je eine mediolaterale (seitlich) und eine kraniokaudale (vorn-hinten). Je mehr Daten vorliegen, desto größer ihre Aussage!!

Die entstehenden Kosten hängen von der jeweiligen Tierarztpraxis ab, und ein Vergleich kann sich durchaus lohnen!

Wir sollten uns bemühen, dass unsere Airedales nicht denselben Weg gehen, den leider andere Rassen gehen mussten! Vorbeugen ist bekanntlich besser als heilen!! Helfen Sie bitte mit …

Für weitere Infos und bei offenen Fragen helfe ich gerne weiter (Frau Dr. Elke Uhlemann, Tel. 02683 / 68 22)!

Elke Uhlemann

Auszug aus der Zuchtordnung des KfT im Bezug auf ED

( http://www.kft-online.de/_data/1609KfT-Zucht-Ordnung_nachMV2016-1.pdf , Seite 8, Stand: 23.12.16 )

AIREDALE TERRIER
b. sind rechtzeitig vor der Zuchtverwendung, frühestens jedoch nach der Vollendung des 12. Lebensmonats, auf ED zu untersuchen.

Die zur Zucht zulassenden Befunde sind
 ED – frei
 ED – Grenzfall (fast normal)
 ED – I (1)

Im Übrigen gilt der Anhang dieser Zucht-Ordnung – Bekämpfung der Ellenbogengelenksdysplasie (ED) .
Das Gutachten ist anlässlich der Zuchtzulassung vorzulegen. Bei bereits zuchtzugelassenen Airedale Terriern, die noch keine ED Untersuchung haben, ist die Untersuchung nachzuholen.

(http://www.kft-online.de/_data/1609KfT-Zucht-Ordnung_nachMV2016-1.pdf , Seite 29, Stand: 23.12.16)

6. Bekämpfung der Ellenbogengelenksdysplasie (ED)

6.1. Der vom Züchter/Halter in Anspruch genommene Röntgentierarzt darf ausschließlich den vom KfT erhältlichen Bewertungsbogen nutzen.

Er hat darin zu bestätigen, dass

– er zu Gunsten des KfT auf etwaige Urheberrechtsansprüche an den Röntgenaufnahmen verzichtet;

– die Identität des Hundes vom ihm selbst geprüft wurde und

– die Röntgenaufnahme eindeutig gekennzeichnet und die Ahnentafel mit einem Röntgenvermerk versehen wurde.

6.2. Die Röntgenaufnahmen sind von einem ED-Gutachter auszuwerten, der durch den KfT bestimmt worden ist. Dieser darf im KfT, für den er gutachterlich tätig ist, keine Funktion ausüben und nicht selbst Züchter der von ihm begutachteten Rasse sein.

6.3. Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Ergebnisse im Zuchtbuch veröffentlicht.

6.4. Die Auswertung erfolgt nach unterschiedlicher Graduierung in
ED – frei
ED – Grenzfall (fast normal)
ED – I (1)
ED – II (2)
ED – III (3).

6.5. Eine Zuchtverwendung von Hunden mit dem Auswertungsergebnis ED-2 und ED-3 ist untersagt. Hunde mit ED Grenzfall und ED-1 dürfen nur mit ED-freien (ED-0) Hunden verpaart werden.

Weitere ausführliche Informationen zur ED finden Sie links in der Menüleiste oder auch im Protokoll der Züchterversammlung 2009 und 2010 und 2011.