VDH Sachkundenachweis (SKN) für Übungsleiter und Trainer
im Klub für Terrier e.V. von 1894
1. Präambel
1.1 Das Wesen des Hundes umfasst seine angeborenen und erworbenen körperlichen, seelischen und geistigen Anlagen, Eigenschaften und Fähigkeiten, die sein Verhalten zur Umwelt bestimmen, gestalten und regeln. Deshalb sollte sein Wesen nicht nur nach Zielen einer Prüfungsordnung ausgerichtet werden, sondern auch durch Zucht und Ausbildung Einfluss auf sein Verhalten als Arbeits- und Familienhund genommen werden.
1.2 Die Ausbildung von Funktionsträgern für den Ausbildungsbereich von Hunden zählt zu den satzungsgemäßen Aufgaben des KfT. Der KfT hat daher sinnvolle, einheitliche und verbindliche Grundsätze für das Ausbildungswesen geschaffen, um die Hunde entsprechend ihrer Veranlagungen zu fördern, dass sie sich mit einem guten Sozialverhalten gegenüber den Menschen und anderen Tieren als Arbeits- und Familienhund leicht in unsere Umwelt einfügen lassen und somit den Anforderungen der Reglements des VDH und der FCI gerecht werden.
1.3 Bei der Ausbildung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu beachten. Das Ziel der Ausbildung ist der freudig und gehorsam arbeitende Hund.
1.4 Schulungen für Übungsleiter/ Trainer in den einzelnen Hundesportarten ( VPG, Agility, Odedience, usw) werden nach Bedarf in Landesgruppen durchgeführt und oder können auch Landesgruppen übergreifend in Absprache mit OfLR/ OfH statt finden.
Durchführungsbestimmung
2. Zulassungsbestimmungen zu den SKN- Seminaren
2.1 Das Seminar besteht aus dem Basislehrgang und dem Grundlehrgang der entsprechenden Fachbereich mit anschließender Abschlussprüfung. Der erfolgreiche Abschluss des Basislehrgang ist die Vorraussetzung für die Teilnahme an den Grundlehrgängen der Fachbereiche.
2.2 Zu den SKN – Seminaren für Übungsleiter kann jedes volljährige KfT Mitglied gemeldet werden.
2.3 Seine KfT – Mitgliedschaft muss mindestens 3 Jahre betragen. Der Seminarteilnehmer muß Mitglied in einer KfT-Ortsgruppe und für diese tätig sein. Die Anmeldung erfolgt über den Vorsitzenden bzw. Ausbildungswart der Ortsgruppe an den Landesgruppen- Ausbildungswart.
2.4 Im Bereich VPG hat der Seminarteilnehmer nachzuweisen, dass er mindestens einen Hund in den Stufen BH/VT mit Sachkunde und VPG/IPO selbst ausgebildet und erfolgreich geführt hat.
2.5 Im Bereich Hundesport hat der Seminarteilnehmer nachzuweisen, dass er mindestens einen Hund in den Stufen BH/VT mit Sachkunde und Agility 1 bzw. Obedience 1 selbst ausgebildet und erfolgreich geführt hat.
3. Der Ausbildungslehrstoff der Übungsleiter Basis-Sachkunde (Vorraussetzung für alle Fachbereiche
3.1 Basislehrgang Allgemeiner Teil für alle Fachbereiche
3.1.1 Struktur des KfT und des Hundewesens
Aufbau und Struktur des Verbandes
Die Verbindung zu den Dachverbänden
Satzungen und Ordnungen
Formularwesen
3.1.2 Menschenführung und Rhetorik
Kleine Psychologie
Vom Lehren und Lernen
Der Umgang mit Hundeführern
Gruppenverhalten
Konfliktbewältigung
3.1.3 Öffentlichkeitsarbeit
Versicherungen für Hundehalter und Hundesportvereine
Haftpflichtversicherungen
Sachversicherungen
Personenversicherungen
Tierkrankenversicherungen
3.1.4 Erste Hilfe am Hund
Normalwerte des Hundes in Ruhe
Allgemeines Vorgehen
Äußere Verletzungen
Stumpfe Verletzungen
Transport
Der erste Hilfe Koffer
3.1.5 Das Recht um den Hund
Gesamtheit der Rechtsnormen
Öffentlich-rechtliche Vorschriften
Zivilrechtliche Vorschriften
3.2 Basislehrgang Theorie für alle Fachbereiche
3.2.1 Grundlagen der Ausbildung
Allgemeine Grundlagen
Fütterung und Pflege
Verhaltensgrundlagen und Verhaltenseigenschaften des Hundes
Ausbildungspraxis
Der Übungsleiter
Gestaltung des Übungsbetriebes
3.2.2 Fachwissen Basisausbildung
Der Welpentreff
Die Junghundgruppe
Die ersten Gehorsamsübungen
Die Methode des „fehlerfreien Lernens“
Die Begleithundeprüfung
3.3 Abschlussprüfung Übungsleiter Basis „Inhaber Basis- Sachkunde“
Abschluss mit schriftlicher Lernzielüberprüfung.
Teilnehmer erhalten den „Basis Sachkundenachweis“
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nach Teilnahme an allen Ausbildungstagen
(Ein Wochenende Basisausbildung + Ein Wochenende Grundlehrgang mit Prüfung)
4. Grundlehrgang für Übungsleiter/Trainer getrennt nach Fachbereiche
4.1 Zulassungsbedingung
4.1.1. Der erfolgreiche Abschluss des Basislehrgang ist die Vorraussetzung für die Teilnahme an den Grundlehrgängen der Fachbereiche.
4.2 Fachbereich Schutz- und Fährtenhundausbildung
4.2.1 Einleitung
4.2.2 Die Fährte
4.2.3 Aufbau, Gehorsam und Gerätearbeit
4.2.4 Schutzdienst und Helferausbildung
4.2.5 Der Schutzdiensthelfer
4.2.6 Anforderungen nach den VDH/FCI-Prüfungsordnungen VPG/IPO 1-3, FP1-3/FH1-2/IPOFH, WH/STP1-3/RTP
4.2.7 Bewertungskriterien des AZG Leitfadens
4.2.8 Vorbereitung und Ablauf einer Prüfung
4.2.9 LAP und KSP
4.3 Fachbereich Agility ( Theorie und Praxis)
4.3.1 Kurze Geschichte Agility
4.3.2 Grundvoraussetzungen( Gesundheit, Gehorsam…)
4.3.3 Gerätekunde
4.3.4 Agility- Reglement
4.3.5 Trainingsaufbau und Ablauf (Vorbereitung Geräte/ Parcours, Vorbereitung Hund/ Mensch, Anlernen der Geräte ( Sprünge, Kontaktzonenhindernisse, Slalom, usw.), Führtechniken, Prüfungsübungen( Reife))
4.3.6 Organisation und Durchführung eines Agility Turnier (Gelände, Technische Mittel, Geräte, Personelle Besetzung, Terminschutz, Am Turniertag)
4.4 Fachbereich Obedience ( Theorie und Praxis)
4.4.1 Kurze Geschichte Obedience
4.4.2 Grundvoraussetzungen( Gesundheit, Gehorsam…)
4.4.3 Gerätekunde
4.4.4 Obedience-Reglement
4.4.5 Trainingsaufbau und Ablauf (Vorbereitung Geräte/ Parcours, Vorbereitung Hund/ Mensch, Anlernen der einzelnen Übungen( Aufgaben), Führtechniken, Prüfungsübungen ( Reife))
4.4.6 Organisation und Durchführung einer Obedience Prüfung (Gelände, Technische Mittel, Geräte, Personelle Besetzung, Terminschutz, Am Turniertag)
4.5. Fachbereich Turnierhundesport ( THS) ( Theorie und Praxis)
4.5.1 Kurze Geschichte Turnierhundesport
4.5.2 Grundvoraussetzungen( Gesundheit, Gehorsam…)
4.5.3 Gerätekunde
4.5.4 THS- Reglement
4.5.5 Trainingsaufbau und Ablauf (Vorbereitung Geräte/ Parcours/ Strecke, Vorbereitung Hund/ Mensch, Anlernen der einzelnen Geräte( Aufgaben), Führtechniken, Prüfungsübungen ( Reife))
4.4.6 Organisation und Durchführung einer THS Prüfung
Gelände, Technische Mittel, Geräte, Personelle Besetzung, Terminschutz, Am Turniertag
Gleicher Aufbau für alle nachfolgenden Hundesportarten.
Die vorbezeichneten Schulungen erfolgen durch den KfT oder in dessen Auftrag. Jede LG kann nach Bedarf in der eigenen Region einvernehmlich mit dem KfT schulen. Jeder Veranstalter verpflichtet zu den Sachthemen Referenten (Rhetoriker, Psychologen, Juristen, Tierärzte, Versicherungskaufleute etc.), deren Kosten er zu tragen hat. Sie haben aber auch die Möglichkeit, mit den bereits bekannten Multiplikatoren weiterhin zu arbeiten und mit diesen Einzelabsprachen zu treffen. In den Sparten bleibt es den Obleuten überlassen, inwieweit sie Seminare abhalten oder sich ggf. angleichen, wobei in den Grundlehrgängen die Schulung nur ganz oder teilweise einvernehmlich auch auf Leistungsrichter, Agility -Leistungsrichter und Obedience -Leistungsrichter übertragen werden kann. Dem Ausrichter entstehende Kosten sind auf die Semiarteilnehmer umzulegen. Für den Gesamtkomplex der Schulung mit Abschussprüfung sind mindestens 30 Stunden an zwei Wochenenden in Ansatz zu bringen.
5. Wissensprüfung und Weiterbildung
5.1 Die Ausbildungsseminare werden mit schriftlicher Lernzielüberprüfung abgeschlossen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss den VDH-Sachkundenachweis. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus:
- Regelmäßige Teilnahme bei allen Ausbildungsprogrammen – getrennt nach Sparten
- Teilnahmenachweis ist vor der Prüfung zu erbringen.
5.2 Qualifizierte Übungsleiter und Ausbilder müssen nach zwei Jahren in einem eintägigen Seminar in ihrem Wissen aufgefrischt und weiter gebildet werden. Sie werden durch den Landesgruppenausbildungswart und/oder OfLR/OfH organisiert und durchgeführt. Hier zu können auch Referenten eingeladen werden. Auch hier können LG übergreifend arbeiten. Inhalte z.B. Neurungen, Änderungen in der PO/ Reglemente der einzelnen Hundesportarten, Vereinsstruktur, Gesetzesgebungen (Tierschutz, Haftung, Kaufrecht usw.). Diese Weiterbildungen werden vom LG –Ausbildungswart/ OfLR/OfH in den Sachkundenachweis eingetragen.
5.3 Fortbildungen in den einzelnen Hundesportarten.
Eintragungen
im SKN nehmen der LG- Ausbildungswart und der OfLR/ OfH vor. Es kommen
Seminare in Betracht die folgende Voraussetzungen erfüllen. Veranstalter
KfT angehörig OG,LG oder VDH angehörig .z.B.
SV/DVG/Cfbrh…. Sie müssen im Einklang mit Verordnungen/ Richtlinien
des KfT/ VDH und dem geltenden Tierschutzgesetz stehen.
Erarbeitet:
Marion Runte – Obfrau für Hundesport
Uwe Krachudel – Obmann der Leistungsrichter
Der Vorstand
01.10.2005