Vorbemerkung

Aufgaben und Verantwortung des Vorstandes ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften, der Klubsatzung und dieser Geschäftsordnung.

§ 1

Der Vorstand hat regelmäßig Vorstandssitzungen abzuhalten. Zu diesen Vorstandssitzungen lädt der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer Tagesordnung ein. Der Versammlungsort und Zeitpunkt der jeweils nächsten Vorstandssitzung wird in der Sitzung vom Vorstand durch Beschluss festgelegt.

§ 2

  1. Den Vorsitz in der Vorstandssitzung führt der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende. Der Vorstand ist auf seinen Sitzungen stets beschlussfähig.
  2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Enthaltungen bleiben unberücksichtigt.
  3. Der Geschäftsführer und sonstige Beauftragte im Sinne des § 11 Ziffer 4. der Satzung können an den Vorstandssitzungen auf Einladung beratend teilnehmen.
  4. Über das Ergebnis der Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen; die Mitglieder des Vorstandes erhalten davon Abschriften. Bedenken gegen die Richtigkeit der Niederschrift sind binnen 2 Wochen nach Zugang dem 1. Vorsitzenden mitzuteilen. Hält der 1. Vorsitzende die Bedenken für gerechtfertigt, so hilft er ihnen ab und unterzeichnet die Niederschrift. Gültigkeit erlangt die Niederschrift durch Genehmigung auf der nächsten Vorstandssitzung. Der Sitzungsinhalt ist vollständig vertraulich zu behandeln.

§ 3

Bedarf eine als dringlich erscheinende Angelegenheit der sofortigen Entscheidung, so kann der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende, die Entscheidung schriftlich oder fernmündlich einholen. Auch hier entscheidet die einfache Mehrheit.

§ 4

  1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist als gesetzlicher Vertreter die Klubleitung. Sie besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich, wobei jeweils zwei Klubleitungsmitglieder zur gemeinsamen Vertretung befugt sind. Im Innenverhältnis darf hierbei der Schatzmeister nur bei Verhinderung des 1. oder 2. Vorsitzenden handeln.
  2. Die Klubleitung ist Dienstvorgesetzte des Geschäftsführers, den sie mit Zustimmung des Vorstandes einstellen und entlassen kann.
  3. Die Aufgaben des Geschäftsführers werden übergangsweise vom 1. Vorsitzenden und Schatzmeister an die Büroleitung delegiert und ggf. selbst wahrgenommen. Für diese Art der Geschäftsführung liegen die Schwerpunkte im Bereich der Finanzen und der Personalverwaltung beim Schatzmeister. Die übrigen Bereiche werden vom 1. Vorsitzenden wahrgenommen.
  4. Alle Vorstandsmitglieder haben gegenüber den Mitarbeitern der Geschäftsstelle ein funktionales Weisungsrecht im Rahmen ihrer durch den Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes festgelegten funktionalen Zuständigkeit.

§ 5

Falls ein Vorstandsmitglied an einer Vorstandssitzung nicht teilnehmen kann, so sind dem Stellvertreter die Unterlagen der hier zu behandelnden Vorgänge rechtzeitig zuzustellen. Dieser nimmt beratend an der Sitzung teil. Er ist nicht stimmberechtigt.

§ 6

Für den Vorstand gilt folgender Geschäftsverteilungsplan:

1. Der 1. Vorsitzende

Der 1. Vorsitzende vertritt den KfT e.V. nach innen, außen und vor Gericht. Er leitet die Arbeit des Vorstandes nach dem Kollegialitätsprinzip unter Wahrung der funktionalen Zuständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder. Die Redaktion der Zeitschrift DER TERRIER untersteht ihm unmittelbar. Er ernennt die Funktionsträger des Klubs entsprechend den Bestimmungen der Satzung und Klub-Ordnungen und hat das Auszeichnungsrecht. Verwaltungsentscheidungen kann er gemeinsam mit dem jeweils fachlich zuständigen Vorstandsmitglied allein treffen. Er ist für die Betreuung der jagdlichen Angelegenheiten zuständig. Er ist Ansprechpartner im Vorstand für den Beauftragten für Jugendarbeit.
Er vertritt den KfT in den Entscheidungsgremien des VDH in Abstimmung mit der Klubleitung.
Grundsatzentscheidungen bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

2. Der 2. Vorsitzende

Der 2. Vorsitzende vertritt den KfT e.V. nach außen und vor Gericht und nach innen im Verhinderungsfall oder nach Absprache.
Er nimmt folgende Sonderaufgaben wahr:

  • Zuständig für die Betreuung der Ortsgruppen Er ist für die Betreuung der Rassebeauftragten und Vertretung des Vorstandes in den Züchterversammlungen zuständig Er ist zuständig für die Betreuung der Fördervereine und für die Vertretung des Vorstandes in den Versammlungen der Fördervereine.

3. Der Schatzmeister

Der Schatzmeister ist für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Klubs verantwortlich. In Wahrnehmung dieser Aufgaben sorgt er zusammen mit dem 1. Vorsitzenden für die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Geschäftsführung. Der Schatzmeister gibt auf jeder Vorstandssitzung einen Bericht über die wirtschaftliche Lage des Vereins. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Jahresabschluss rechtzeitig erstellt und durch den von der Klubleitung bestellten Wirtschaftsprüfer geprüft wird.

Der von dem Schatzmeister jeweils zum Jahresende vorzulegende Haushaltsplan für das nächstmögliche Geschäftsjahr bedarf der Genehmigung des Gesamtvorstandes.

4. Der Klubzuchtwart (KZW)

Der KZW ist für alle Belange des Zuchtwesens zuständig. Er regelt die Aus- und Weiterbildung der Zuchtwarte, kann in Abstimmung mit der Klubleitung Zuchtwart-Tagungen und Schulungsmaßnahmen durchführen. Er sorgt dafür, dass sich die Zucht-Ordnung des KfT stets mit den gesetzlichen Vorgaben sowie der Rahmenzuchtordnung des VDH im Einklang befindet. Notwendige Aktualisierung schlägt der KZW dem Vorstand vor und sorgt für die Vorlage der Änderungen anlässlich der nächsten MV.

Der KZW hat den Vorsitz in der Zuchtzulassungskommission (ZZK) und dem Zuchtausschuss (ZA) gem. § 19 der Satzung des KfT, der dem Vorstand in Zuchtfragen beratend zu Seite steht.
Der KZW gibt auf jeder Vorstandssitzung einen Kurzbericht.
Die Zuchtwartliste ist laufend zu aktualisieren und auf der Homepage des KfT zu veröffentlichen. Nach Abschluss der Erfassung aller Würfe des Vorjahres veröffentlicht er einen umfassenden Zuchtbericht im Vereinsfachblatt DER TERRIER.

5. Der Obmann der Zuchtrichter (ZRO)

Der ZRO schlägt dem Vorstand die Kandidaten für die Ernennung zum Richteranwärter vor; er ist für die Ausbildung der Richteranwärter und die Weiterbildung der Zuchtrichter des KfT verantwortlich. Er kann in Abstimmung mit der Klubleitung Richtertagungen einberufen und Schulungsmaßnahmen durchführen.

Er schlägt dem Vorstand die Richter, die auf der Klubsieger-, Europasieger- German Winner und Bundessieger-Ausstellung eingesetzt werden sollen, so rechtzeitig vor, dass die Veröffentlichung der eingeladenen Zuchtrichter jeweils im Januarheft des DER TERRlER erfolgen kann.

Für die Beaufsichtigung und die Bearbeitung von Zuchtzulassungsveranstaltungen, insbesondere für die Benennung der Zuchtrichter, ist der stellvertretende Zuchtrichterobmann zuständig; die Formulare müssen ihm zugeschickt werden.

Er benennt die Zuchtrichter für die Körveranstaltungen für Airedale Terrier.

Die Zuchtrichterliste ist laufend zu aktualisieren und auf der Homepage des KfT zu veröffentlichen.

Der ZRO überwacht die Einhaltung der KfT-Zuchtrichter-Ordnung und der Zuchtrichter-Ausbildungsordnung. Er gibt auf jeder Vorstandssitzung einen Kurzbericht. DER ZRO hat den Vorsitz im Zuchtrichterausschuss des KfT entsprechend der KfT-Zuchtrichter-Ordnung und in der Zuchtrichtervereinigung und er ist Mitglied des Zuchtausschusses.

6. Der Obmann der Leistungsrichter (LRO)

Der LRO schlägt dem Vorstand die Kandidaten für die Ernennung zum Leistungsrichteranwärter vor; er ist für die Ausbildung der Richteranwärter und die Weiterbildung der Leistungsrichter (LR) des KfT verantwortlich.

Er kann in Abstimmung mit der Klubleitung Richtertagungen einberufen und Schulungsmaßnahmen für Richteranwärter durchführen.
Entsprechendes gilt für die Ausbildung von Ausbildern und Ausbildungswarten.

Der LRO schlägt der Klubleitung die Richter für die Klubsiegerprüfungen so rechtzeitig vor, dass eine Veröffentlichung jeweils im Mai-Heft des DER TERRIER erfolgen kann. Er setzt die Leistungsrichter für die Leistungsprüfungen ein.

Der LRO überwacht die Einhaltung der KfT-Leistungsrichter-Ordnung; er gibt auf jeder Vorstandssitzung einen Kurzbericht in dem er auch laufend über den Leistungsstand berichtet. Die Leistungsrichterliste ist laufend zu aktualisieren und im Internet zu veröffentlichen.

Der LRO hat den Vorsitz in der Leistungsrichtervereinigung. Beschlüsse der Leistungsrichtervereinigung sind dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen.

Die Körungsveranstaltungen werden nach § 2 der Körordnung für Airedale Terrier vergeben.

Der LRO überwacht die Führung des Leistungsbuches durch den Leistungsbuchführer.

Der LRO kann seinem Stellvertreter die Ausarbeitung einzelner Themen übertragen, wobei die endgültige Bearbeitung bei ihm selbst verbleibt.

7. Der Obmann für das Ausstellungs- und Prüfungswesen (OAP)

Der OAP ist zuständig für die Terminierung und Koordinierung der Spezialschauen, Sonderschauen, Zuchtzulassungsprüfungen, Pokalwettbewerbe, Agilityveranstaltungen und Leistungsprüfungen des KfT und hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Veranstaltungstermine im Terminkalender des DER TERRIER und auf der Homepage des KfT veröffentlicht werden.

Er sorgt dafür, dass die KfT-Ausstellungs-Ordnung sich stets im Einklang mit den betreffenden Ordnungen von VDH und FCI befindet und schlägt dem Vorstand ggf. notwendige Änderungen vor. Der OAP gibt auf jeder Vorstandssitzung einen Kurzbericht und veröffentlicht zu Beginn eines jeden Jahres einen umfassenden Bericht über das Ausstellungs- und Prüfungswesen in DER TERRIER.
Er ist Vorsitzender des KfT-Ausstellungsausschusses.
Dem Stellvertreter des OAP können in Abstimmung mit dem Vorstand einzelne Aufgaben übertragen werden.

8. Obmann für den Hundesport im KfT e.V.

Der Obmann für den Hundesport ist für alle Belange des Hundesports, außer VPG und FH zuständig.

Er schlägt dem Vorstand die Kandidaten für die Ernennung zum Leistungsrichteranwärter in den einzelnen Hundesportarten, außer IPO und FH, vor.

Er regelt die Ausbildung- und Weiterbildung der LR in den einzelnen Hundesportarten, außer IPO und FH.

Er regelt die Aus- und Weiterbildung der Trainer/Ausbilder in den einzelnen Hundesportarten; kann in Absprache mit der Klubleitung Ausbilder-Tagungen und Schulungsmaßnahmen durchführen und sorgt für die notwendigen Aktualisierungen der Prüfungsordnungen/Reglements in den einzelnen Hundesportarten und deren Veröffentlichungen.

Er schlägt der Klubleitung den Richter für die Klubsiegerprüfung/Agility vor. Weiterhin setzt er die LR für die Prüfungen in den einzelnen Hundesportarten ein. Der Obmann für Hundesport gibt auf jeder Vorstandssitzung einen Kurzbericht.

Die Beauftragten

Der Tierschutzbeauftragte des KfT

  • wird in beratender Funktion tätig bei zuchtbezogenen, tierschutzrelevanten Entscheidungen aller Gremien des KfT und kann ggf. Einspruch gegen bereits gefasste Beschlüsse einlegen mit ev. aufschiebender Wirkung und erneuter Beratung;
  • wird unterstützend (Klubzuchtwart/Regionalzuchtwarte) tätig bei Hinweisen zu tierschutzrechtlich bedenklichen Haltungs- oder Aufzuchtbedingungen;
  • hat in tierschutzrechtlichen Fragen die seitens des VDH an den KfT herangetragen werden ggf. Stellungnahmen zu fertigen und dem Vorstand des KfT zur Entscheidung vorzulegen;
  • nimmt teil an Veranstaltungen des VDH zum Thema Tierschutz und ist dem Vorstand des KfT berichtspflichtig.

Der Beauftragte für jagdliche Angelegenheiten

  • unterstützt und berät den ersten Vorsitzenden in allen Fragen zu jagdlichen Prüfungen und dem Einsatz unserer Terrier im Jagdgebrauch.
  • dient gemeinsam und in Abstimmung mit dem ersten Vorsitzenden als Ansprechpartner des JGHV, VDH und deren Mitgliedsvereinen.
  • ist Ansprechpartner für die Geschäftsstelle und die Mitglieder bei allen Fragen zu Jagdgebrauch und jagdlichen Prüfungen.
  • ist zuständig für die Veröffentlichung von jagdbezogenen Beiträgen in der entsprechenden Rubrik des DER TERRIER.

Der Beauftragte für Jugendarbeit

  • ist für alle Belange der Kinder und Jugendlichen zuständig
  • er unterstützt und berät die Ortsgruppen in allen Fragen der Jugendarbeit
  • in Abstimmung mit den Obleuten für Ausstellung und Hundesport

  • er führt über das Juniorhandling eine Statistik (Verwaltung der Ergebnisse)
    und erstattet dem Klubvorstand über die Anzahl der Jugendlichen und Durchführung des Juniorhandling Bericht.