An die prüfungsberechtigten Vereine im VDH

Stockbelastungstest

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung zum Rundschreiben vom 01.06.2022 hat der VDH-Vorstand folgendes beschlossen:
Die Durchführung des Stockbelastungstests ist auf bloßes Berühren oder Bedrängen des Hundes mit einem
weich gepolsterten Stock zu beschränken.
Dies gilt ab dem 01.08.2022 verbindlich für alle VDH-Mitgliedsvereine.
Gern stehen wir Ihnen zur weiteren Rücksprache zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bartscherer
Geschäftsführer
Justiziar (Assessor iur.)

14. Juli 2022

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An die prüfungsberechtigten Vereine im VDH
(Verteiler: ADRK, BK, IBC, DBC, DV, dhv, DVG, DMC (Malinois), KfT, PSK, RZV Hovawart, SV und RSV 2000)

Stockbelastungstest

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat uns zum Stockbelastungstest nach mehrfacher Korrespondenz nunmehr folgende Auskunft erteilt:

§ 2 Absatz 5 Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Verwendung von Stachelhalsbändern und andere für Hunde schmerzhafte Mittel bei der Ausbildung.

Mit „schmerzhaften Mitteln“ sind aus Sicht des BMEL Mittel gemeint, die in ihrer Schmerzhaftigkeit mit dem Stachelhalsband vergleichbar sind. Ein bloßes Berühren oder Bedrängen des Hundes mit einem weich gepolsterten Stock erfüllt dieses Kriterium nach Auffassung des BMEL nicht.

Das BMEL verweist in seinen Ausführungen aber auch darauf, dass es sich hierbei um eine eigene Sichtweise des Ministeriums handelt, die nicht die zuständigen Behörden im eigenen Ermessen einschränkt.

Wir halten demnach die weitere Anwendung des Stockbelastungstests grundsätzlich für zulässig, sofern sich die Durchführung auf bloßes Berühren oder Bedrängen des Hundes mit einem weich gepolsterten Stock beschränkt.

Dass seitens der örtlich zuständigen Behörden auch andere Ansichten vertreten werden, können wir nicht ausschließen.
Der VDH-Ausschuss für das Gebrauchshundwesen wird um eine weitere Bewertung der Aussagen des BMEL gebeten. Wir werden darüber informieren.

Gern stehe ich zur weiteren Rücksprache zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bartscherer


Geschäftsführer
Justiziar

Ba / Lo 1. Juni 2022