Kürzlich hatte die Klubzuchtwartin, Frau Anders, die Rassebeauftragten der Rassen, bei denen gemäß Zuchtordnung eine Augenuntersuchung (Ausschluss von die Lebensqualität einschränkende Augenkrankheiten) vorliegen muss, zu einer Videokonferenz eingeladen. 
Im Ergebnis wird voraussichtlich zur Mitgliederversammlung im September ein gemeinsamer Antrag durch die Rassebeauftragten der betroffenen Terrier gestellt. Vorgesehen ist, dass diese Terrier zur ZZP und nach Vollendung des 5. Lebensjahres eine Augenuntersuchung vorlegen müssen. Dabei kann die Untersuchung von einem Tierarzt, der Mitglied des Dortmunder Kreises ist oder auch von einem Fachtierarzt für Augenkrankheiten durchgeführt werden. Es entfällt also die 3. Untersuchung und die Pflicht eines DOK-Tierarztes. In einigen Regionen wird die Auswahl des Tierarztes damit erleichtert.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Silvia Neske
Rassebeauftragte