Ich möchte Sie darüber informieren, dass sich die Bedingungen für die Meldung eines Hundes in der Gebrauchshundeklasse durch Beschluss des Vorstandes ab Sofort wie folgt geändert haben:

Ein Gebrauchshundeklasse darf nur für die Rassen ausgeschrieben werden, die gem. FCI- und VDH-Bestimmungen vorgesehen sind. Im KfT sind dies Airedale Terrier, die über eine gültige FCI-Gebrauchshundeprüfung der Stufe 1-3 (IGP) verfügen sowie Parson Russell Terrier, die über eine BauP, GebrauchsP oder SchweißP verfügen. Die Rassen Border-, Irish- und Welsh Terrier können ebenfalls in der Gebrauchshundeklasse starten, wenn sie über eine Bauprüfung (BauP), Schweißprüfung (SchwP), Stöberprüfung (StP) oder Eignung zur Saujagd (ESw) verfügen, sofern die Prüfung von JGHV-Richtern oder von vom JGHV akzeptierten Richtern abgenommen wurde. Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/Ausbildungskennzeichen durch das einheitliche VDH-/FCI-Gebrauchshund-Zertifikat bestätigt wurde. Das Zertifikat wird vom VDH, auf Antrag, ausgestellt. Die Bestätigung ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.

Bitte verwenden Sie dafür den folgenden Link:

https://www.vdh.de/service/gebrauchshundezertifikat

Petra Delventhal-Lonsdale, Terrier, April 2026