Am 01.01.2022 ist eine neue Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten, die erneut mit einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe arbeitet. Die Neufassung der TierSchHuV stellt nicht nur den Hundesport und das Prüfungswesen, sondern auch Veranstalter von Rassehunde-Ausstellungen im VDH vor große Herausforderungen. Selbst Zuchtzulassungsprüfungen können davon betroffen sein. Mit diesem Rundschreiben versuchen wir, den betroffenen VDH-Mitgliedsvereinen erste Hilfen bei der Anwendung dieser neuen Verordnung an die Hand zu geben.
Infos und Stellungnahme lesen Sie auf der Homepage des VDH unter: