Wichtiger Hinweis für Aussteller:

Sobald Ihr Terrier die Bedingungen zur Titelvergabe erfüllt hat, sind sämtliche Anwartschaftskarten ( auch Res. Anwartschaften ) im Original, sowie Kopie der Ahnentafel direkt an

Klub für Terrier (KfT) e. V.
Schöne Aussicht 9, 65451 Kelsterbach, Tel. 06107 / 75 79-0, Fax: 06107 / 75 79-28

einzureichen. Bitte frankieren Sie Ihre Postsendung korrekt, unzureichend frankierte Sendungen gehen direkt an Sie zurück und werden mir nicht zugestellt. Falls Ihr Terrier Anwartschaften anlässlich internat. Ausstellungen ( CACIB ) erworben hat, senden Sie mir bitte eine Kopie des entsprechenden Richterberichtes zu.

Beachten Sie bitte, dass ab dem 01.10.2005 keine Anwartschaftskarten mehr ausgegeben werden, Sie sollten daher den Richterbericht Ihres Hundes vor Ort sofort kontrollieren, ob die erforderlichen Kästchen angekreuzt wurden, ggf. lassen Sie dies sofort korrigieren.

Bei Rassen, die zur Titel-Zuerkennung ein Röntgen-Ergebnis vorlegen müssen, ist dieses – sofern noch nicht auf der Ahnentafel eingetragen – ebenfalls in Kopie mit einzureichen. Aus der Ahnentafelkopie muss der Eigentümer des Hundes klar hervorgehen, daher ist in jedem Fall auch die Rückseite mit dem eingetragenen Besitzwechsel vorzulegen.

Ebenfalls nochmals eine Bitte in Ihrem eigenen Interesse:

Die diesbezügl. Nachweise müssen mit Datum/Ort der Veranstaltung/ Name der Orts- und Landesgruppe ausgefüllt sein. Zudem müssen die Katalog-Nummer und Original-Unterschrift des amtierenden Richters (kein Faksimile-Stempel ) aus dem Nachweis ersichtlich sein. Prüfen Sie daher vor Ort, ob die geforderten Angaben auf dem Bericht eingetragen sind. Falls nicht, lassen Sie die fehlenden Angaben direkt nachtragen. Bedenken Sie bitte, falls es sich um einen ausländischen Zuchtrichter handelt, dass ein nachträgliches Ergänzen der Angaben mit erheblichen Umständen verbunden ist, nicht zuletzt für Sie, denn solange die Angaben nicht korrekt nachvollziehbar sind, kann eine Titel-Zuerkennung nicht erfolgen und die fehlerhaften, bzw. unvollständigen Unterlagen gehen zwecks Klärung an Sie zurück.

Aussteller-ABC

Ursprünglich waren die Ausstellungen für Züchter gedacht, die ihre Hunde von einem sachkundigen Richter für eine spätere Zuchtverwendung beurteilen liessen. Doch heute werden Hundeausstellungen auch immer mehr zur Freizeitbeschäftigung von  Hundebesitzern und -freunden, die stolz auf ihre Vierbeiner sind und das Ausstellen als Hobby entdeckt haben.

Auf vielfachen Wunsch haben wir auf dieser Seite versucht, vor allem Neulingen auf diesem Gebiet Hilfestellung zu leisten und Begriffe zu erklären – kurz das “ABC für Aussteller” niederzuschreiben:

Das Ausstellungsgeschehen in Deutschland erfolgt nach den Regeln und dem Standard der FCI (Fédération Cynologique Internationale). Jährlich finden etwa 10-12 internationale Ausstellungen statt, auf denen CACIB’s (Certificat d’Aptitude au Champion International de Beaute) vergeben werden. Spezial-Ausstellungen des Klubs für Terrier e.V. (KfT) finden das ganze Jahr über durch die Ortsgruppen des KfT statt, hinzu kommt eine jährliche Klubsiegerzuchtschau. Hier werden Anwartschaften zum KfT-Jugend-Champion (Jgd.-CAC), zum Deutschen Champion KfT (CAC) und zum Deutschen Champion VDH (VDH-ChA) vergeben. Termine für Ausstellungen finden Sie im Ausstellungskalender in der Zeitschrift “Der Terrier” und auf der Homepage des KfT.

Wie geht das Richten vor sich?

Die Hunde werden, Rüden und Hündinnen getrennt, in verschiedene Klassen eingeteilt und in der folgenden Reihenfolge gerichtet:

  1. Veteranenklasse: ab 8 Jahren, der Hund muss am Tag vor der Ausstellung das 8. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewertung dieser Klasse erfolgt durch den Zuchtrichter nach dem Standard. Daneben soll besonders auf die Gesamtkonstitution und den Pflegezustand dieser Hunde geachtet werden. Die Hunde erhalten keine Formwertnote, sondern werden plaziert (1., 2., 3. und 4. Platz). Aus dem erstplazierten Rüden und der erstplazierten Hündin wird der „Beste Veteran der Rasse“ ermittelt, der dann an dem Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teilnimmt.
  2. Ehrenklasse: Voraussetzung ist der Titel “Internationaler Schönheitschampion der FCI”. Die Bestätigung des Internationalen Schönheitschampion ist der Meldung in Kopie beizufügen. Die Hunde bekommen keineFormwertnote, sie werden plaziert (1 – 4). Der an erster Stelle plazierte Hund nimmt am Wettbewerb “Bester Hund der Rasse” teil. 
  3. Jüngstenklasse: für Hunde mit einem Alter von 6 – 9 Monaten. Die Hunde in der Jüngstenklasse werden dem Richter vorgestellt und erhalten eine allgemeine Beurteilung und eine Bewertung von viel versprechend (VV) über versprechend (VSP) bis wenig versprechend (WV). Sie nehmen danach an keinem weiteren Wettbewerb teil.
  4. Jugendklasse: für Hunde von 9 – 18 Monaten.
  5. Zwischenklasse: für Hunde von 15 – 24 Monaten
  6. Championklasse: für Hunde ab 15 Monaten, nachstehende Titel berechtigen zur Meldung in der Championklasse: Internationaler Champion, Nationaler Champion, Deutscher Champion (VDH). Die Titel „FCI-Weltsieger“ und „FCI-Europasieger“ berechtigen nicht mehr zum Start in der Championklasse. Die Titel „Deutscher Bundessieger“ und „VDH-Europasieger“ berechtigen nur noch in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Championtitel auf einer anderen Zuchtschau. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
  7. Gebrauchshundeklasse: für Hunde ab 15 Monaten, bis zum Tag des offiziellen Meldeschlusses muss das erforderliche Leistungs-/Ausbildungskennzeichen (VPG oder IPO) abgelegt sein. Für den Start in der Gebrauchshundeklasse wird eine Bescheinigung des VDH (lt. FCI-Reglement) – siehe rechts – über die Berechtigung für den Start in dieser Klasse benötigt und muss der Anmeldung beigefügt werden. Die Bescheinigungen werden auf formlosen Antrag (Kopie von Ahnentafel und Leistungskarte und 10 Euro in bar oder als VR-Scheck beilegen) kurzfristig vom VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen e.V., Postfach 10 41 54, Westfalendamm 174, 44041 Dortmund, Tel.: 0231 / 5 65 00 44, http://www.vdh.de/service/gebrauchshundezertifikat/) ausgestellt und übersandt. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt. Die Vorlage der Leistungskarte reicht nicht aus.
  8. Offene Klasse: für alle Hunde ab 15 Monate. Der Hund muss am Tage vor der Zuchtschau das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.

Zuerst werden die Rüden, danach die Hündinnen, dem Richter vorgestellt.

Die Hunde einer Klasse kommen gemeinsam in den Ring. Bei einigen gemeinsamen Laufrunden verschafft sich der Richter einen ersten allgemeinen Überblick. Anschliessend wird jeder Hund einzeln vom Richter begutachtet. Überprüft werden Gebiss, Augen, Ohren, Schädelform, Haut, Fell, Pfoten sowie die gesamte Anatomie des Hundes auf Übereinstimmung mit dem Rassestandard. Zur Vervollständigung der Beurteilung wird das Gangwerk beurteilt. Hierzu wird der Hund nach Anweisung des Richters – meist im Dreieck – geführt. So kann der Richter den Hund von hinten, von der Seite und auf sich zulaufend von vorne begutachten.

Danach wird der Hund erneut vor dem Richter aufgebaut. Der Richter diktiert den Bericht und vergibt die Formwertnote.

(V = vorzüglich, SG = sehr gut, G = gut, Ggd = genügend, Disq = Disqualifiziert).

Die vorgegebenen Formwertnoten sind vorzüglich (V), sehr gut (SG), gut (G), genügend (Ggd) und disqualifiziert (Disq). 
Vorzüglich wird nur zuerkannt, wenn der Hund dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, erstklassig vorgeführt wird und ein harmonisches und ausgeglichenes Wesen ausstrahlt. 
Sehr gut erhalten Hunde, die die typischen Merkmale ihrer Rasse besitzen. 
Gut wird einem Hund erteilt, der Fehler aufweist, aber die richtigen Hauptmerkmale besitzt. 
Genügend erhalten Hunde, die dem Rassetyp genügend entsprechen, aber größere Mängel aufweisen.

Nach einigen abschließenden gemeinsamen Laufrunden werden die vier besten Hunde einer Klasse plaziert, soweit sie die Formwertnote V oder SG erhalten haben.

Die Hunde der Ehrenklasse werden plaziert. Sie erhalten keine Formwertnote und auch keine Anwartschaft auf einen Titel, nehmen aber an weiteren Wettbewerben teil.

Sind nun alle Klassen der Rüden begutachtet, wird der CAC-Gewinner ermittelt. Hierzu gehen die V 1 Hunde der Zwischen-, Champion-, Gebrauchshund- und Offenen Klasse zur Gegenüberstellung in den Ring. Der beste Rüde erhält die Anwartschaft auf den Titel.

Zur Vergabe der Reserveanwartschaft muss nun auch der mit V2 bewertete Rüde aus der Klasse, aus der der CAC -Gewinner kommt, mit in den Ring. Der beste Rüde aus diesem Kreis erhält die CAC-Reserve-Anwartschaft.

Dann folgt in gleicher Weise die Begutachtung der Hündinnen.

Nach dem Richten aller Klassen wird der „Beste Hund der Rasse“ vom Zuchtrichter bestimmt. An diesem Wettbewerb nehmen die Hunde, die das CAC erhalten haben, die Sieger der Jugendklasse – sofern sie die höchstmögliche Formwertnote erhalten haben – sowie die erstplazierten Hunde der Ehrenklasse und der „Beste Veteran“ teil.

Der beste Hund einer Rasse (BOB) nimmt im großen Ehrenring am Gruppenwettbewerb teil.

Die Vergabebedingungen für die Titel des VDH finden Sie unter:

http://www.vdh.de/ausstellungen/championtitel/

(Deutscher Champion (VDH), Deutscher Jugend-Champion (VDH), Deutscher Veteranen-Champion (VDH), Internationaler – Schönheits – Champion)

Die Vergabebedingungen für die Championate (KfT) sind (Championverwaltung: Frau Kolb, Tel. 06107 / 75 79 13):

KfT-Ausstellungs-Champion

Der KfT-Jugend-Champion wird einem Terrier  zuerkannt, wenn

  • 4 Anwartschaften (Jgd.-CAC)
  • von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern
  • mindestens zwei Jugend CACs müssen auf einer Terrier-Spezialausstellung zuerkannt worden sein.

Ein Jugend-CAC kann durch drei Reserve-Jugend-CACs ersetzt werden, wenn ein volles Jugend-CAC auf einer Internationalen Ausstellung errungen wurde.

Das Reserve Jugend-CAC kann zu einem vollen  Jugend-CAC aufgewertet werden, wenn der für das Jugend -CAC vorgeschlagene  Terrier am Ausstellungstag bereits Jugend-Champion ist bzw. die Bedingungen dafür erfüllt hat.

Sobald die geforderten Bedingungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Terriers den Titel bei der Hauptgeschäftsstelle beantragen. Dabei sind die Anwartschaften im Original sowie eine Kopie der Ahnentafel, aus der die Eigentumsverhältnisse zu erkennen sind, einzureichen.

KfT-Ausstellungs-Champion

Ein Championtitel des KfT wird erst bestätigt bzw. zuerkannt, wenn das Ergebnis der HD-Auswertung im Bereich einer zur Zucht berechtigten Einstufung vorliegt.

Regelung a:

Der Titel Deutscher Champion (KfT) wird einem Terrier zuerkannt, mit

  • 4 CAC’s
  • zwischen dem ersten und dem letzten CAC  muss ein Mindestabstand von 1 Jahr und 1 Tag liegen
  • von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern
  • mindestens ein CAC muss auf einer CACIB-Schau, einer Nationalen Rassehunde-Ausstellung oder der Klubsiegerschau zuerkannt worden sein; mindestens ein CAC muss auf einer Terrier-Spezialausstellung zuerkannt worden sein.
  • 1 CAC kann durch 3 Res. CAC ersetzt werden, unabhängig davon, ob diese Res. CAC auf nationalen oder internationalen Ausstellungen erworben wurden

Die Reserve-Anwartschaft kann zur Fristwahrung eingesetzt werden.

Regelung b:

Der Titel Deutscher Champion (KfT) wird einem Terrier zuerkannt, mit

  • 5 CAC’s
  • zwischen dem ersten und dem letzten CAC  muss ein Mindestabstand von 1 Jahr und 1 Tag liegen
  • durch 3 verschiedene Zuchtrichter
  • die Frist von 1 Jahr und 1 Tag gilt durch ein zusätzliches Res. CAC gewahrt 
  • Der Titel Deutscher Champion wird einem Terrier zuerkannt, der 5 CAC errungen hat; mindestens zwei CAC müssen auf einer Terrier-Spezialausstellung errungen worden sein.

Die Form der Aufwertung von drei Res. CAC zu einem vollen CAC kann bei Regelung b) keine Anwendung finden!

Das Reserve-CAC kann zu einem vollen CAC aufgewertet werden, wenn

  • der für das CAC vorgeschlagene Terrier am Ausstellungstag bereits Deutscher Champion ist bzw. sämtliche Bedingungen zur Zuerkennung des Titels erfüllt hat.
  • der Res.CAC-Terrier kann ebenfalls aufrücken, wenn der CAC-Gewinner am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hat.

Sobald die geforderten Bedingungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Terriers den Titel bei der Hauptgeschäftsstelle beantragen. Dabei sind die Anwartschaften im Original sowie eine Kopie der Ahnentafel, aus der die Eigentumsverhältnisse zu erkennen sind, einzureichen. Sofern Sie die Übersendung einer Ehrengabe für den Titel wünschen, müssen Sie diese ebenfalls beantragen.

Deutscher Champion KfT

Der Airedale Terrier benötigt den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Vielseitigkeitsprüfung. Fehlt dieser, wird ihm der Titel KfT-Ausstellungs-Champion zuerkannt.

Ein Championtitel des KfT wird erst bestätigt bzw. zuerkannt, wenn das Ergebnis der HD-Auswertung im Bereich einer zur Zucht berechtigten Einstufung vorliegt.

Regelung a:

Der Titel Deutscher Champion (KfT) wird einem Terrier zuerkannt, mit

  • 4 CAC’s
  • zwischen dem ersten und dem letzten CAC  muss ein Mindestabstand von 1 Jahr und 1 Tag liegen
  • von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern
  • mindestens ein CAC muss auf einer CACIB-Schau, einer Nationalen Rassehunde-Ausstellung oder der Klubsiegerschau zuerkannt worden sein; mindestens ein CAC muss auf einer Terrier-Spezialausstellung zuerkannt worden sein.
  • 1 CAC kann durch 3 Res. CAC ersetzt werden, unabhängig davon, ob diese Res. CAC auf nationalen oder internationalen Ausstellungen erworben wurden

Die Reserve-Anwartschaft kann zur Fristwahrung eingesetzt werden.

Regelung b:

Der Titel Deutscher Champion (KfT) wird einem Terrier zuerkannt, mit

  • 5 CAC’s
  • zwischen dem ersten und dem letzten CAC  muss ein Mindestabstand von 1 Jahr und 1 Tag liegen
  • durch 3 verschiedene Zuchtrichter
  • die Frist von 1 Jahr und 1 Tag gilt durch ein zusätzliches Res. CAC gewahrt 
  • Der Titel Deutscher Champion wird einem Terrier zuerkannt, der 5 CAC errungen hat; mindestens zwei CAC müssen auf einer Terrier-Spezialausstellung errungen worden sein.

Die Form der Aufwertung von drei Res. CAC zu einem vollen CAC kann bei Regelung b) keine Anwendung finden!

Das Reserve-CAC kann zu einem vollen CAC aufgewertet werden, wenn

  • der für das CAC vorgeschlagene Terrier am Ausstellungstag bereits Deutscher Champion ist bzw. sämtliche Bedingungen zur Zuerkennung des Titels erfüllt hat.
  • der Res.CAC-Terrier kann ebenfalls aufrücken, wenn der CAC-Gewinner am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hat

Sobald die geforderten Bedingungen erfüllt sind,  kann der Eigentümer des Terriers den Titel bei der Hauptgeschäftsstelle beantragen.  Dabei sind die Anwartschaften im  Original sowie eine Kopie der Ahnentafel, aus der die Eigentumsverhältnisse zu erkennen sind, einzureichen. Sofern Sie die Übersendung einer Ehrengabe für den Titel wünschen, müssen Sie diese ebenfalls beantragen.

Deutscher Veteranenchampion (KfT)

  • Nur in der Veteranenklasse auf allen Arten von Ausstellungen, 
  • Mindestalter 8 Jahre
  • an den V 1 Rüden und an die V 1 Hündin. Für den V 2 Räden und fär die V 2 Händin wird die Reserve-Anwartschaft vergeben.
  • von mindestens 2 verschiedenen Zuchtrichtern
  • ohne zeitliche Einschränkung
  • mindestens vier Anwartschaften. Davon müssen mindestens zwei Veteranen CAC auf einer Terrier -Spezialausstellung errungen worden sein.

Reserve-Anwartschaften (2. Platz) können Anwendung finden, wenn der erstplazierte Hund die Bedingungen für den Champion erfüllt oder schon denn Titel hat.

Sobald die geforderten Bedingungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Terriers den Titel bei der Hauptgeschäftsstelle beantragen. Dabei sind die Anwartschaften im Original sowie eine Kopie der Ahnentafel, aus der die Eigentumsverhältnisse zu erkennen sind, einzureichen. Sofern Sie die Übersendung einer Ehrengabe für den Titel wünschen, müssen Sie diese ebenfalls beantragen.

Klubsieger (KfT)

Der Titel wird auf der Klubsiegerschau an den besten Rüden bzw. die beste Hündin vergeben, wenn der Besitzer KfT-Mitglied ist.

Klubjugendsieger (KfT)

Der Titel wird auf der Klubsiegerschau an den V1- Rüden bzw. die V1- Hündin in der Jugendklasse vergeben, wenn der Besitzer KfT-Mitglied ist.

Deutscher Bundessieger

Der Titel wird einmal jährlich auf der VDH-Bundessieger-Ausstellung in Dortmund vergeben.

VDH-Europasieger

Der Titel wird einmal jährlich auf der VDH-Europasieger-Ausstellung in Dortmund vergeben.

Meldepapiere für Spezial-Ausstellungen stehen auf der Homepage des KfT zum Download bereit, neutrale Meldescheineerhalten Sie zum Download beim VDH.

Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde

Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

  • Ohren kupiert nach dem 01.01.1987
  • Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)

Bei weiterführenden Fragen zum Thema “Ausstellung” hilft Ihnen gerne Frau Petra Friedl , Tel. 02381 / 98 32 22 weiter.