Auf Vorschlag des Zuchtausschusses vom 10.06.2025wird die Zuchtordnung wie folgt geändert:
§7.1 Ziffer 4 ZO: Grundsätzlich sind Hunde von der Zucht auszuschließen, die einen positiven Befund für PRA, Entropium, Ektropium, Glaukom oder andere, die Lebensqualität stark einschränkende, erbliche Augenerkrankungen aufweisen.
Bezüglich der verschiedenen Kataraktformen wird auf die Empfehlung des European College of Veterinary Ophthalmology (ECVO) verwiesen. Hunde, die Kataraktformen aufweisen, für die vom ECVO die Empfehlung „keine Zucht mit betroffenen Tieren“ gilt, sind von der Zucht auszuschließen. Für Hunde mit anderen Kataraktformen und sonstigen Linsentrübungen ist die Entscheidung über eine Zuchtzulassung vom Zuchtausschuss zu treffen. Sofern ein Obergutachten erforderlich wird, ist es nach den Vorgaben des DOK durchzuführen.
Der Beschluss ist von der nächsten Mitgliederversammlung im Herbst 2026 zu bestätigen.
Der Vorstand, veröffentlicht „Der Terrier 07/2025, Seite 38“