Mitgliedervers. 2006

Mitgliederversammlung KfT am 23./24.09.2006 in Kelsterbach

Liebe Airedalefreunde,

zur Kurzinfo von der Mitgliederversammlung vom 23./24.09.2006.

Der Antrag C 1 - Körordnung - wurde angenommen.

Der Antrag D 19 wurde geteilt. Abgelehnt wurde auf dieser Mitgliederversammlung, dass Airedale mit einer C-Hüfte nicht auf der KLSP starten dürfen. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass langfristig für alle Terrierrassen, die Leistungssport betreiben, nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wird. Teil 2 (künstliches Hüftgelenk) wurde angenommen.

Nachdem die Anträge der Airedale-Züchterversammlung - H1 und H3 - mangels Unterstützung von Seiten der Airedale Leute abgelehnt wurden – die einen waren nicht anwesend, die anderen waren dagegen, ebenso wie große Teile des Vorstandes - habe ich die Anträge I 8 – I 11 zurückgezogen. Wir wurden ausserdem mit dem Vorwurf konfrontiert,  “die Airedale Leute unterwandern permanent die Zuchtordnung”.

Wenn die Züchterversammlung Anträge beschliesst, so ist es unabdingbar, dass man durch seine Teilnahme an der MV für die notwendige Unterstützung sorgt, um die erforderliche Stimmenmehrheit zu erreichen.

In diesem Sinne

Petra Friedl

________________________________________________

 

Liebe Airedale-Freunde,

grundsätzlich halte ich das World Wide Web nicht für das geeignete Forum, unsere Airedale internen Probleme deutschland- und weltweit zu diskutieren.

Trotzdem möchte ich in diesem Falle auf einige Fakten hinweisen:
Laut § 17, Abs. 1 der KfT-Satzung nehmen die Rassebeauftragten generell innerhalb und außerhalb des Vereins die Interessen der von ihnen betreuten Terrierrassen wahr.

Der Begriff "generell" beinhaltet für mich auch die Interessen der Airedale-Leistungssportler! Aus diesem Grund lade ich seit Jahren ausdrücklich ALLE Airedalebesitzer - auch die Leistungssportler - zu den sogenannten Züchtertreffen ein und bitte im Vorfeld um Themenwünsche und Anträge.

Leider haben alle, die dieser Einladung nicht gefolgt sind, freiwillig auf ihre demokratischen Rechte verzichtet!

Alle auf der sogenannten Züchterversammlung getroffen Beschlüsse sind ausgiebig und kontrovers diskutiert worden.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass der tiefere Sinn aller Anträge die Gesunderhaltung des Airedale ist und damit auch die Erhaltung der Leistungsfähigkeit. Ich stelle immer wieder fest, dass diejenigen, die nicht regelmäßig an den Versammlungen teilnehmen, erhebliche Informationslücken haben.

Ich habe dort z. B. auch ausführlich erklärt, wie der geschätzte HD-Zuchtwert des einzelnen Hundes zustande kommt.

Um es noch einmal zu wiederholen: Jeder hatte auf der Versammlung Gelegenheit, seine Meinung vorzutragen und sich an der Abstimmung zu beteiligen. Die Anträge zur Züchterversammlung habe ich fristgerecht im Der Terrier und auf der Airedale-Homepage veröffentlicht, d. h. sie waren im Vorfeld bekannt.

Anläßlich der Vorstellung von 64 Zuchthengsten aus allen Landesgestüten bei der Eröffnungsfeier der Reit-WM wurde die Frage nach den Gründen für die jahrelangen Erfolge der Reiter wie folgt beantwortet:
" Die Zucht ist die Grundlage für die Erfolge im Pferdesport!"

Die Zucht ist auch die Grundlage für Erfolge im Hundesport!!

Von daher ist die KLSP nie nur eine reine Sportveranstaltung, sondern auch ein Spiegelbild der Zucht. Hier wäre es aus Gründen, die ich im Internet nicht weiter ausführen werde, zur Zeit dringend erforderlich, ein breiteres Spektrum an triebstarken Airedales zu sehen.

Zu der Diskussion, ob man einem Hund mit leichter HD bedenkenlos Höchstleistungen im Schutzdienst abverlangen kann, nachfolgend einige medizinische Erläuterungen:

Worin besteht laut FCI der Unterschied zwischen HD-Frei und HD-Leicht?

Bei Leichter HD (C) sind Oberschenkelkopf und Beckenpfanne inkongruent (Anm.: d. h. stimmen nicht überein) Unschärfen oder höchstens geringe Anzeichen osteoarthrotischer Veränderungen können vorhanden sein. (Siehe: Vererbung beim Hund von Inge Hansen)

Was versteht man unter osteoarthrotischen Veränderungen?

Osteoarthrose: Chronische, meist schmerzhafte, mit Funktionseinschränkungen einhergehende Gelenkveränderungen, die ihren Ausgang von Knorpelschäden nehmen, welche angeboren oder infolge einer Gelenkinfektion bzw. mechanischen Überbelastungen sich entwickeln und von Gelenkdeformierungen gefolgt werden. (Lexikon der Veterinärmedizin, Wiesner – Ribbeck)

Die Arthrose (v. altgriech. ἄρϑρον, „Gelenk“), ist eine chronische, schmerzhafte, zunehmend funktionsbehindernde Gelenkveränderung infolge eines Missverhältnisses zwischen Tragfähigkeit und Belastung. Es handelt sich um eine degenerative Gelenkerkrankung. (Wikipedia)

Bei der Hüftgelenksdysplasie ist der Gelenkschluss durch eine zu flache Beckenpfanne (Azetabulum) (SCHALES, 1957) und einen abgeflachten oder zu kleinen Oberschenkelkopf verschlechtert. In schweren Fällen wird eine Subluxation oder Luxation des Oberschenkelkopfes beobachtet. Durch die Entstehung von sekundären Degenerationen und Arthrosen wird das Krankheitsbild weiter manifestiert. (Matthias Gutmann, 2003)

Was passiert bei einem Missverhältnis zwischen Beanspruchung und Leistungsfähigkeit des Hüftgelenkes?

Es kommt zu einer Abnutzung des Gelenkes. Von diesem Verschleiß ist zunächst der Knorpel betroffen, es kommt zu einem Verlust an Knorpelsubstanz. Die mechanische Dämpfungsfunktion der Knorpelschicht wird schlechter, der unter dem Knorpel gelegene Knochen wird vermehrtem mechanischem Stress ausgesetzt. Auf diesen Stress reagiert der Knochen mit einer Verdichtung seiner Binnenstruktur. Wenn der Verfall des Gelenkes soweit fortgeschritten ist, beginnt sich der Knochen zu verformen. Der Körper versucht, die Auflagefläche des Gelenkes zu verbreitern, es bilden sich Osteophyten. Durch mechanische Überlastungen bricht die Knochenbinnenstruktur unterhalb der Knorpelschicht stellenweise zusammen, es bilden sich Löcher, die als Geröllzysten bezeichnet werden, usw.…… (Wikipedia)

Zusammenfassung:

Bei einem Hund mit Leichter HD können bereits mit einem Jahr osteoarthrotische Veränderungen am Hüftgelenk vorhanden sein. Dies würde bei extremer sportlicher Belastung (z. B. im Schutzdienst) - wie oben beschrieben -unweigerlich zu einer Verschlechterung des Befundes führen.

Was ist das für ein Sport, bei dem man aufgrund seines persönlichen Ehrgeizes und Erfolges, an einer "Sportveranstaltung" wie der KLSP teilzunehmen, mögliche Schmerzen seines Hundes in Kauf nimmt?

Wie bereits oben aufgeführt hängen Zucht und Hundesport unweigerlich zusammen.
Von daher kann ich Sie alle nur immer wieder einladen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Hierfür ist jedoch die Mitgliederversammlung von 29 Terrier Rassen nicht der geeignete Ort.

Nachfolgend die Anträge zur Mitgliederversammlung, die ich aufgrund der mehrheitlichen Beschlüsse und im Auftrag der Züchterversammlung gestellt habe.

Mit freundlichen Terriergrüßen

Petra Friedl
Rassebeauftragte für den Airedale Terrier im KfT

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Antrag zur Mitgliederversammlung des KfT 2006

Achtung, die folgenden Felder müssen alle ausgefüllt werden, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden!

Antragsteller: Petra Friedl, Rassebeauftragte Airedale Terrier im Namen der Airedale Terrier Züchter.

 (Name der antragstellenden Orts- oder Landesgruppe bzw. Einzelperson)

Betreff: Anhang 2 der Zuchtordnung - 1.5 Airedale Terrier
              
Ergänzen um: Zulassungsbedingungen zur Klub-Leistungs-Siegerprüfung

 (Hier ist anzugeben, auf welche Satzungs-, Ordnungs- oder sonstige Bestimmung sich der Antrag bezieht, z.B. „Hauptsatzung, § XY“ oder „Zuchtordnung, § Z, 3. Absatz“ - Für jeden Betreff ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen)

Text des Antrags:

Aufgrund eines mehrheitlichen Beschlusses der Versammlung der Airedale Terrier Züchter stelle ich folgenden Antrag:

Unter Anhang 2 der Zuchtordnung - 1.5  Airedale Terrier 

nach:  Mit HD – Grenzfall begutachtete Airedale Terrier dürfen nur mit HD – freien Partner gepaart bitte ich folgende Bestimmung anzufügen:

Zulassungsbedingungen zur Klub-Leistungs-Siegerprüfung

Alle auf KLSP teilnehmenden Airedale - Terrier müssen HD geröntgt sein.

Terrier, deren HD-Röntgenergebnis „C“ oder schlechter ausgewertet wurden, dürfen bei den o.g. Prüfungen nicht geführt werden.

"Von der Teilnahme an der KLSP ebenfalls ausgeschlossen sind Airedale Terrier mit einem künstlichen Hüftgelenk."

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Antrag zur Mitgliederversammlung des KfT 2006

Achtung, die folgenden Felder müssen alle ausgefüllt werden, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden!

Antragsteller: Petra Friedl, Rassebeauftragte Airedale Terrier  im Namen der Airedale Terrier Züchter.

 (Name der antragstellenden Orts- oder Landesgruppe bzw. Einzelperson)

Betreff: Ergänzung des Anhanges 1 Nr. 10, Zuchtzulassungsordnung des KfT e.V. von 1894 (ZZO)
               § 1  Zweck der Zuchtzulassung (ZZ) – Einfügen nach Satz 2

 (Hier ist anzugeben, auf welche Satzungs-, Ordnungs- oder sonstige Bestimmung sich der Antrag bezieht, z.B. „Hauptsatzung, § XY“ oder „Zuchtordnung, § Z, 3. Absatz“ - Für jeden Betreff ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen)

Text des Antrags:

Aufgrund eines mehrheitlichen Beschlusses der Versammlung der Airedale Terrier Züchter stelle ich folgenden Antrag:

Ergänzung des Anhanges 1 Nr. 10, Zuchtzulassungsordnung des KfT e.V. von 1894 (ZZO)
§ 1 Zweck der Zuchtzulassung (ZZ) – hinter Satz 2
…Die Zulassung zur Zucht kann nur auf einer Zuchtzulassungsveranstaltung (ZZL) erworben -

folgende Bestimmung einfügen:

Der Airedale Terrier kann die Zuchtzulassung auch erlangen durch den Nachweis einer VPG/IPO I Prüfung und zwei Ausstellungsergebnissen mit mindestens sehr gut durch einen Zuchtrichter, der auf der VDH-Zuchtrichterliste eingetragen ist, in Verbindung mit einem HD-Ergebnis HD-A oder B.

Begründung:

Ein Leistungskennzeichen nach VPG oder IPO setzt voraus, dass der Hund zuvor eine Begleithundeprüfung abgelegt hat, so dass insgesamt wesentlich höhere Ansprüche erfüllt worden sind als bei einer Zuchtzulassungsprüfung.

Ich bitte die Versammlung um Zustimmung.

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Antrag zur Mitgliederversammlung des KfT 2006

Achtung, die folgenden Felder müssen alle ausgefüllt werden, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden!

Antragsteller: Petra Friedl, Rassebeauftragte Airedale Terrier  im Namen der Airedale Terrier Züchter.

 (Name der antragstellenden Orts- oder Landesgruppe bzw. Einzelperson)

Betreff: Sonstiges: Zulassungsbedingungen zur Klub-Siegerprüfung 2007

  (Hier ist anzugeben, auf welche Satzungs-, Ordnungs- oder sonstige Bestimmung sich der Antrag bezieht, z.B. „Hauptsatzung, § XY“ oder „Zuchtordnung, § Z, 3. Absatz“ - Für jeden Betreff ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen)

Text des Antrags:

Aufgrund eines mehrheitlichen Beschlusses der Versammlung der Airedale Terrier Züchter stelle ich folgenden Antrag:

Änderung der Durchführungsbestimmungen für die Klubleistungssiegerprüfung im Bereich VPG und FH ab 2007:

Ziel dieser Änderung soll sein:

1. Der Qualifizierungsmodus zur KLSP über LAP’s wird abgeschafft

2. Hundeführer, die an einer KLSP teilnehmen wollen, melden sich zur KLSP an und müssen bis zu einem festzulegenden Meldeschluss eine VPG 3 / FH 1 oder 2 Prüfungen mit dem Werturteil „Gut“ im Rahmen des KFT nachweisen.

3. Eine Meldegebühr zur Teilnahme an der KLSP analog der Klubsiegerausstellung wird eingeführt.

4. Die Durchführung der KLSP kann grundsätzlich auch auf Hundsportplätzen mit der entsprechenden Größe lt. PO und der ausreichenden Möglichkeit für Zuschauer und Besucher durchgeführt werden.

Begründung:
Die im Rahmen des KFT durchgeführten Gebrauchshundesportveranstaltungen sind in allererster Linie Zuchtveranstaltungen.
Im Sinn der Zucht ist es wichtig, zu einem Zeitpunkt und an einem Ort ein möglichst großes Zuchtpotenzial zum Zweck der Nachzucht effektiv begutachten zu können.
Die Teilnehmerzahl von weniger als 60 Hunden an allen LAP’s in VPG 3 über mehrere zurückliegende Jahre rechtfertigt den Wegfall von LAP’s als Qualifizierungshürde und Vorauswahl in Sinn einer zweckdienlichen Teilnehmerbegrenzung. Mit der zu erwartenden Zahl der teilnehmenden Hunde würde die KLSP eine echte Großveranstaltung des KFT werden, die eine Großzahl von Zuschauern und Interessenten anziehen würde. Auch für die an der Hundezucht interessierte Industrie und für Dienstleistungsunternehmen im Sinne der Bewerbung ihrer Produkte und Angebote dürfte eine solche Veranstaltung eine hohe Effektivität erzielen.
Damit dürfte auch das Interesse von OG und Vereinen an der Durchführung der KLSP VPG stark steigen.

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Antrag zur Mitgliederversammlung des KfT 2006

Achtung, die folgenden Felder müssen alle ausgefüllt werden, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden!

Antragsteller: Petra Friedl, Rassebeauftragte Airedale Terrier  im Namen der Airedale Terrier Züchter.

 (Name der antragstellenden Orts- oder Landesgruppe bzw. Einzelperson)

Betreff: Änderung der Hauptsatzung 

  (Hier ist anzugeben, auf welche Satzungs-, Ordnungs- oder sonstige Bestimmung sich der Antrag bezieht, z.B. „Hauptsatzung, § XY“ oder „Zuchtordnung, § Z, 3. Absatz“ - Für jeden Betreff ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen)

Text des Antrags:

Aufgrund eines mehrheitlichen Beschlusses der Versammlung der Airedale Terrier Züchter stelle ich folgenden Antrag:

Änderung der Satzung dahingehend, dass die Zucht betreffende, rassespezifische Beschlüsse der – satzungsgemäß alle zwei Jahre stattfindenden – Züchterversammlungen Gültigkeit haben und in die entsprechenden Ordnungen übernommen werden, ohne dass die allgemeine Mitgliederversammlung darüber abstimmt.
Die Züchterversammlungen sollten das Entscheidungsgremium für die Zucht betreffenden, rassespezifischen Fragen und Probleme sein.

Begründung:
Auf der MV werden durch die OG-Vorsitzenden die Stimmen von ca. 9500 Mitgliedern vertreten.
Es ist niemandem zuzumuten, sich mit den kynologischen Fachthemen und Spezifika von 29 verschiedenen Terrierrassen zu beschäftigen, um fundierte Entscheidungen bei Abstimmungsprozessen in der MV zu treffen.

Die Züchter tragen für den Hundekäufer und alle Mitglieder die Verantwortung (auch im Hinblick auf ein verschärftes Kaufrecht), gesunde Rassehunde zu züchten. Um schnell und richtig auf die Zucht betreffende Probleme reagieren zu können, sollte das dafür bestehende Gremium- die Züchterversammlungen - in stärkerem Maße genutzt werden.

Ich stelle von daher den Antrag an die Mitgliederversammlung, diesem Antrag der Züchterversammlung zuzustimmen und eine Satzungskommission zu wählen, die bis zur nächsten MV in 2008 eine entsprechende Änderung der Satzung ausarbeitet.

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Antrag zur Mitgliederversammlung des KfT 2006

Achtung, die folgenden Felder müssen alle ausgefüllt werden, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden!

Antragsteller: Petra Friedl, Rassebeauftragte Airedale Terrier  im Namen der Airedale Terrier Züchter.

 (Name der antragstellenden Orts- oder Landesgruppe bzw. Einzelperson)

Betreff: Anhang 1 Nr. 10 der Zuchtzulassungsordnung des KfT e.V. von 1894,
               § 7 Ablauf der Beurteilung, Ausführungsbestimmungen Pkt. 4, Verhalten bei  akustischen Einflüssen

  (Hier ist anzugeben, auf welche Satzungs-, Ordnungs- oder sonstige Bestimmung sich der Antrag bezieht, z.B. „Hauptsatzung, § XY“ oder „Zuchtordnung, § Z, 3. Absatz“ - Für jeden Betreff ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen)

Text des Antrags:

Aufgrund eines mehrheitlichen Beschlusses der Versammlung der Airedale Terrier Züchter stelle ich folgenden Antrag:

In Anhang 1 Nr. 10; Ausführungsbestimmungen zur Verhaltensüberprüfung im Rahmen der Zuchtzulassung, Punkt 4, Verhalten bei akustischen Einflüssen, soll folgender Passus ersatzlos gestrichen werden:
"Falls der Einsatz einer Pistole nach den Vorgaben des Bundeswaffengesetzes nicht möglich ist, kann ausnahmsweise das Geräusch eines Schusses durch Zusammenschlagen zweier Holzbretter (Holzklatsche) simuliert werden."

Begründung: Wir haben mit dieser Bestimmung zwei verschiedene ZZ für den Airedale. Bei der einen wird die Schussgleichgültigkeit überprüft, bei der anderen nur eine Geräuschempfindlichkeit.
Auf die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit kann
1. bei einer Gebrauchshunderasse nicht verzichtet werden und
2. müssen gemäß ZZO für ALLE Terrier vergleichbare Bedingungen gegeben sein, d. h. auch für den Airedale Terrier!
Von daher soll der über Jahrzehnte problemlos durchgeführte Modus

  • der ZZL für alle Rassen mit Airedale und mit Schuss oder
  • der ZZL ohne Airedale Terrier

wieder eingeführt werden.

Mit anderen Worten, die jeweilige Ortsgruppe kann selber entscheiden, ob sie eine ZZP für Airedale Terrier mit Schuss abhalten möchte. Ich bitte, diesem Antrag zuzustimmen.

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Antrag der Satzungskommission zur Mitgliederversammlung des KfT 2006

Achtung, die folgenden Felder müssen alle ausgefüllt werden, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden!

Antragsteller: Uwe Ritthammer für die Satzungskommission des KfT e.V.

(Name der antragstellenden Orts- oder Landesgruppe bzw. Einzelperson)

Betreff: Neue Körordnung

  (Hier ist anzugeben, auf welche Satzungs-, Ordnungs- oder sonstige Bestimmung sich der Antrag bezieht, z.B. „Hauptsatzung, § XY“ oder „Zuchtordnung, § Z, 3. Absatz“ - Für jeden Betreff ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen)

Text des Antrags:

Die Mitgliederversammlung möge folgende neue Körordnung für Airedale Terrier beschließen:

Körordnung

§ 1 <Zweck der Körung>

Die Körung ist eine Zuchtveranstaltung zur Testierung besonderer Qualitätsmerkmale eines zur Zuchtverwendung vorgesehenen Airedale-Terriers. Sie basiert auf den Prinzipien der Bestenauslese zur wirkungsvollen Förderung der Qualität der Rasse, um hinsichtlich Anatomie und Verhaltenssicherheit den Gebrauchswert des Airedale-Terriers zu erhalten und zu fördern.

§ 2 <Generelle Regelungen zur Durchführung der Körzuchtprüfung>

  • Die Prüfungskommission besteht aus einem Zucht- und einem Leistungsrichter des KfT.
     
  • Zur einheitlichen Durchführung aller Körungen wird vom Vorstand eine Liste von Kör-Zucht- und Kör-Leistungsrichtern festgelegt. Die Festlegung erfolgt auf Vorschlag des Leistungsrichterobmanns (LRO), des Zuchtrichterobmanns (ZRO) und des Rassebeauftragten für Airedale Terrier.
     
  • Die Zuweisung des Leistungsrichters bzw. Zuchtrichters zur jeweiligen Körzuchtprüfung erfolgt nach der Genehmigung des Terminschutzes durch die jeweiligen Richterobleute.
     
  • Es werden jährlich maximal 4 Körprüfungen durchgeführt, und zwar möglichst je eine im Norden, Süden, Osten und Westen Deutschlands, davon zwei in den Frühjahrsmonaten und zwei in den Herbstmonaten.
     
  • Spätestens bis zum 31.01. des betreffenden Jahres müssen die vorgesehenen Körungen durch die ausrichtende Gruppe (LG oder OG), im folgenden „Ausrichter“ genannt, beim LRO beantragt werden. Dieser wählt dann, unter Berücksichtigung der Vorgaben unter Ziffer 1-3, den Ausrichter aus, welcher mit der Durchführung einer Körung beauftragt wird.
     
  • Der Ausrichter hat einen Prüfungsleiter zu benennen.
     
  • Die schriftliche Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsleiter mit dem vorgesehenen Vordruck „Anmeldung zur Körung“ erfolgen.
     
  • Eine termingeschützte Körung kann auch dann stattfinden, wenn weniger als vier Hunde angemeldet sind.
     
  • Der Schutzdiensthelfer wird vom Ausrichter oder dem Leistungsrichter gestellt. Der Helfer muss für die Arbeit mittels eines Probeschutzdienstes durch den Leistungsrichter eingestellt werden, damit eine einheitliche Überprüfung der zu körenden Hunde gewährleistet ist.
     
  • 10. Bei Absage der Veranstaltung müssen die Richter, Helfer und gemeldeten Teilnehmer rechtzeitig vom Prüfungsleiter informiert werden.

§ 3 <Voraussetzungen zur Teilnahme des Hundes>

Die Hunde müssen am Tag der Körung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 24 Monate.
     
  • Nachweis der Zulassung zur Zucht nach den gültigen Bestimmungen des KfT.
     
  • Nachweis einer bestandenen Ausdauerprüfung.
     
  • Nachweis von mindestens drei Zuchtschauergebnissen unter drei verschiedenen Zuchtrichtern, mit der Wertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“
     
  • Eindeutige Identifikation anhand seiner Täto- und/oder Mikrochip-Nummer, die mit der Eintragung in der Ahnentafel übereinstimmt.
     
  • Am Tag der Körzuchtprüfung müssen folgende Unterlagen im Original vorliegen:
    a) Original Ahnentafel
    b) Leistungskarte,
    c) Ausstellungsergebnisse, durch Vorlage der Richterberichte
    d) bei Wiedervorstellung der Bericht der 1. Körzuchtprüfung
    e) Unterlagen zur Dokumentation der Zuchtzulassung.
     
  • Für jeden teilnehmenden Hund ist eine gültige Tollwut-Schutzimpfung nachzuweisen.

§ 4 <Richtlinien für die praktische Durchführung der Körzuchtprüfung>

  • Krankheitsverdächtige oder kranke Hunde dürfen nicht vorgestellt werden. Läufige Hündinnen sind vor Beginn der Körzuchtprüfung dem Prüfungsleiter zu melden. Sie sind am Ende der Veranstaltung gesondert vorzuführen.
     
  • Hunde, die im Eigentum oder Besitz der amtierenden Richter oder des Schutzdiensthelfers oder deren Familienangehörigen bzw. einer mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen, können an dieser Körung nicht teilnehmen.
     
  • Ist ein Hund am Tage der Prüfung jünger als 30 Monate und besteht die Prüfung, so gilt die Körbescheinigung für ein Jahr und nach erfolgreicher Nachprüfung dann zeitlebens. Ist der Hund am Tage der Prüfung älter als 30 Monate und besteht die Prüfung, gilt die Körbescheinigung zeitlebens.
     
  • Die Körzuchtprüfung wird in zwei Abschnitten – zeitlich von einander getrennt - durchgeführt, wobei bei allen teilnehmenden Hunden zunächst der Formwert beurteilt werden muss:
     
    • Feststellung des Formwertes durch einen Zuchtrichter im Beisein des Leistungsrichters
    • Beurteilung des Verhaltens durch einen Leistungsrichter im Beisein des Zuchtrichters

§ 5 <Durchführung der Formwertbeurteilung durch den Zuchtrichter>

  • Die Beurteilung des anatomischen Aufbaues und des Gebisses des vorgestellten Hundes erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Gebrauchstüchtigkeit.
     
  • Die Durchführung der Formwertbeurteilung erfolgt analog der Zuchtzulassungsordnung des KfT. Die Widerristhöhe ist mit einem Körmaß zu ermitteln.
     
  • Alle festgestellten Formwertmerkmale sind im Bericht des Zuchtrichters möglichst aussagekräftig festzuhalten.
     
  • Alle in der Zuchtzulassungsordnung des KfT definierten, zuchtausschließenden Fehler kommen auch bei der Körung zur Anwendung. Darüber hinaus gelten folgende abweichende Regelungen:
     
    • Es dürfen nicht mehr als zwei Praemolare fehlen,
       
    • Hunde mit einer Unter- oder Übergröße von mehr als 3% dürfen nicht angekört werden. (Größe: Rüden 58 – 61cm, Hündinnen 56 – 59 cm)
       
  • Das Urteil des Zuchtrichters lautet „körfähig“ / „nicht körfähig“.

§ 6 <Durchführung der Verhaltensbeurteilung durch den Leistungsrichter>

  • Über den gesamten Verlauf der Körung ist das Verhalten des vorgestellten Hundes zu beobachten. Ängstliche, schussscheue oder aggressive Hunde sind nicht körfähig.
     
  • Die Körung gliedert sich in insgesamt neun Übungsteile, die vom Leistungsrichter nach einem Punkteschema zu bewerten sind.
     
    • Übungsteil 1: Unbefangenheit (Höchstpunktzahl: 5)
      Der Hund sitzt angeleint in der Grundstellung an der Seite des Hundeführers. Dieser wird von dem Leistungsrichter begrüßt. Während des Gespräches zwischen Leistungsrichter und Hundeführer hat der Hund ruhig und aufmerksam zu sitzen.

      Bewertungskriterien:
      Desinteresse: bis minus 1 Punkt
      Beeindruckt: bis minus 2 Punkte
       
    • Übungsteile 2.+3.: Leinenführigkeit und Gruppe analog Begleithundeprüfung nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung des VDH (Höchstpunktzahl: 15)
      Der Hund hat seinem Hundeführer freudig und aufmerksam zu folgen. Leichtes Vorgehen bzw. kleine Führerhilfen sind nur bei einer freudigen und temperamentvollen Ausführung nicht fehlerhaft. Es ist einmal anzuhalten, wobei der Hund selbstständig abzusitzen hat. In der Gruppe hat der Hund ebenfalls freudig und aufmerksam zu folgen und sich bei Halt selbständig zu setzen.

      Das beobachtete Verhalten ist nach den Gesichtspunkten Selbstsicherheit, Unerschrockenheit, Temperament und Führigkeit zu bewerten.

      Bewertungskriterien:
      Zurückbleiben („Hängen“),
      Lustlosigkeit des Hundes: bis minus 4,5 Punkte
      Führerhilfen:  bis minus 2 Punkte
       
    • Übungsteile 4.+5.: Freifolge und Gruppe analog Begleithundeprüfung nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung des VDH (Höchstpunktzahl: 15)
      Ausführungsbestimmungen und Bewertungskriterien wie unter b.
       
    • Übungsteile 6.+7.: Schussüberprüfung (Höchstpunktzahl: 15)
      Der Hund ist bei dieser Übung mit einer ca. 2m langen Leine zu sichern. Der Hundeführer begibt sich mit seinem Hund zu einer vom Leistungsrichter angewiesenen Anbindestelle und leint den Hund dort an.

      Nach dem Anbinden des Hundes entfernt sich der Hundeführer, ohne den Hund durch ein Kommando in eine Abhängigkeit zu bringen. Der Hund soll sich frei bewegen können.

      Der Hundeführer entfernt sich ca. 50 Schritt von seinem Hund, bleibt jedoch in Sicht des Hundes. Dann werden aus der Richtung des Hundeführers in einer Entfernung von ca. 40 Schritt aus einer Pistole (Kaliber 6mm) zwei Schüsse abgegeben.

      Nachdem geschossen wurde, geht der Leistungsrichter in einer Entfernung von 8 – 10 Schritten an dem Hund vorbei, um sein Verhalten zu überprüfen.

      Bewertungskriterien:
      Hund reagiert auf Schuss, ist dabei sicher und angstfrei:  kein Punktabzug
      Hund reagiert auf Schuss, ist beeindruckt, dann aber sicher: bis minus 3 Punkte
      Hund reagiert auf Schuss, ist beeindruckt und bleibt unsicher: bis minus 5,5 Punkte

      Aggressive Reaktion (würde seinen Platz verlassen!): Abbruch, keine weitere  Überprüfung
      Ängstliche Reaktion (würde seinen Platz verlassen!): Abbruch, keine weitere  Überprüfung
       
    • Übungsteil 8.: Abwehr eines Überfalles (Höchstpunktzahl: 50)
      In Gegenwart des zu prüfenden Hundes und des Hundeführers begibt sich der Helfer in das angewiesene Versteck.

      Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund zu dem ihm angewiesenen Ausgangspunkt.
      Dort hat der Hund in der Grundstellung abzusitzen. Anschließend wird der Hund abgeleint.

      Auf Richteranweisung geht der Hundeführer mit seinem frei folgenden Hund in Richtung des Helferversteckes. Der Hund hat dicht bei Fuß zu gehen. Bleibt der Hund nicht beim Hundeführer, so erhält der Helfer die Richteranweisung zu einem vorzeitigen Überfall. Der Angriff erfolgt ohne Vertreibungslaute auf Hundeführer und Hund. Der Hund hat diesen Angriff sofort und energisch zu unterbinden, das Griffverhalten hat voll, fest und ruhig zu sein. Während des Bedrängens sind zwei Stockschläge anzubringen. Dieser Belastung hat der Hund standzuhalten und sein Griffverhalten nicht zu ändern.

      Auf Richteranweisung hat der Helfer das Bedrängen einzustellen, und der Hund soll selbstständig oder auf Kommando ablassen. Dem Hundeführer sind bis zu drei Hörzeichen (ohne Punktabzug) erlaubt, um seinen Hund zum Auslassen zu bewegen. Während der anschließenden Bewachungsphase hat der Hund den Helfer aufmerksam zu beobachten. Auf Richteranweisung begibt sich der Hundeführer zu seinem Hund und leint diesen an.

      Bewertungskriterien:
      Fehlende Zielstrebigkeit:  bis minus 5 Punkte
      Griffunruhe:   bis minus 5 Punkte
      Kein volles Griffverhalten:  bis minus 5 Punkte
      Zeigt Schwäche in der Belastung: bis minus 5 Punkte
      Belästigen, Unaufmerksamkeit
      in der Bewachung:  bis minus 3 Punkte

      Lässt sich aus der Belastung treiben:  Abbruch der Überprüfung
      Lässt auch nach dem 3. Hörzeichen nicht ab: Abbruch der Überprüfung
       
    • Übungsteil 9.: Angriff auf den Hund aus der Bewegung (Höchstpunktzahl: 50)
      Technische Ausführung gemäß VPG/IPO 1.

      Es ist auf zielstrebiges Vereiteln des Angriffes, bei vollem, festem und ruhigem Griff zu achten. Der Hund soll selbstständig oder auf Kommando ablassen. Dem Hundeführer sind bis zu drei Hörzeichen (ohne Punktabzug) erlaubt, um seinen Hund zum Auslassen zu bewegen.

      Während der anschließenden Bewachungsphase hat der Hund den Helfer aufmerksam zu beobachten. Auf Richteranweisung begibt sich der Hundeführer zu seinem Hund und leint diesen an.

      Bewertungskriterien:
      Fehlende Zielstrebigkeit:  bis minus 5 Punkte
      Griffunruhe:   bis minus 5 Punkte
      Kein volles Griffverhalten:  bis minus 5 Punkte
      Zeigt Schwäche in der Belastung: bis minus 5 Punkte
      Belästigen, Unaufmerksamkeit
      in der Bewachung:  bis minus 3 Punkte

      Lässt sich aus der Belastung her treiben: Abbruch der Überprüfung
      Lässt auch nach dem 3. Hörzeichen nicht ab: Abbruch der Überprüfung
       
    • Der Leistungsrichter ist berechtigt, Übungsteile zur nochmaligen Überprüfung wiederholen zu lassen.

§ 7 <Vergabe der Körzahlen>

  • Körzahl 1: beschreibt die Übungsteile 1 bis 7
    Körzahl 2: beschreibt den Übungsteil 8
    Körzahl 3: beschreibt den Übungsteil 9
     
  • Vergabe der Körzahl:
    5 bei 50-45 Punkten
    4 bei 44-40 Punkten
    3 bei 39-35 Punkten
    2 bei 34-00 Punkten, „nicht körfähig“
     
  • Vergabe TSB (Triebveranlagung, Selbstsicherheit, Belastbarkeit):
    ausgeprägt „a“  nur bei Körzahl 5 und 4 zu vergeben.
    vorhanden  „v“ nur bei Körzahl 3 zu vergeben.
    nicht genügend „ng“  nur bei Körzahl 2 zu vergeben.

 § 8 <Einteilung der Körklassen>

Körklasse Ia:  mindestens VPG I oder IPO I
                     HD-frei
                     3 x V bei drei verschiedenen Zuchtrichtern

Körklasse Ib: mindestens VPG I oder IPO 1
                     HD-frei
                     mindestens 3 x SG bei drei verschiedenen Zuchtrichtern

Körklasse IIa: HD-frei
                     3 x V bei drei verschiedenen Zuchtrichtern

Körklasse IIb: HD-frei oder HD-Grenzfall
                     mindestens 3 x SG bei drei verschiedenen Zuchtrichtern

§ 9 <Prüfungsergebnis und Wiederholungsprüfung>

  • Das Körergebnis ist nicht anfechtbar.
     
  • Das Ergebnis der Prüfung (einschließlich Nichtbestehen) ist grundsätzlich auf der Original-Ahnentafel des Hundes einzutragen und von beiden Richtern zu unterschreiben.
     
  • Eine nicht bestandene Körzuchtprüfung kann einmal in beliebigem Zeitabstand wiederholt werden.

§ 10 <Sonstige Bestimmungen>

Formelle Beanstandungen an der Durchführung der Körzuchtprüfung und/oder der Zuordnung der Körklasse sind unverzüglich unter Hinterlegung des dreifachen Gebührensatzes (Meldegebühr) schriftlich dem Prüfungsleiter oder binnen drei Tagen nach Ende der Veranstaltung der KfT-Geschäftsstelle zu melden.

Über die Beanstandung entscheidet ein Ausschuss, der aus dem Klubzuchtwart und den Obleuten der Zucht- und Leistungsrichter besteht.

War ein Mitglied des Ausschusses selbst bei der Körung als Richter tätig, so tritt an dessen Stelle sein Stellvertreter.

 

Begründung:

Die Satzungskommission hat auf der letzten Mitgliederversammlung den Auftrag erhalten, den von der Körkommission erstellten fachlichen Entwurf der Körordnung in eine satzungsgemäße Form überzuführen.